Rechtsanwalt

Heiko Graß

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Gelisteter Insolvenzverwalter beim Amtsgericht Karlsruhe
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mediator

Rechtsanwalt

Heiko Graß

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Gelisteter Insolvenzverwalter beim Amtsgericht Karlsruhe
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mediator

Vita

 

  • 1969 in Karlsruhe geboren
  • Studium in Heidelberg, Lausanne (CH) und Genf (CH)
  • Seit 1998 zugelassen als Rechtsanwalt
  • Seit 2004 Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Seit 2010 bei Nonnenmacher Rechtsanwälte Karlsruhe
  • Inhaber des Fortbildungszertifikates der Bundesrechtsanwaltskammer
  • Seit 2012 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

Kontakt


Assistenz:

Manja Nindel


Telefon:

0721 985 22-22

Fax:

0721 985 22-50


E-Mail:

grass@nonnenmacher.de

Korrespondenzsprache

Deutsch, Französisch

Aktive Mitgliedschaften:


Kooperation:

  • mit der Schuldnerberatungsstelle Caritasverband Karlsruhe e.V.                                                                                                                                               

Schwerpunkt

Überregional tätig im Zivilrecht, vor allem im Bereich insolvenzrechtlicher Fragestellungen jeder Art, in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, auf dem Gebiet des privaten und gewerblichen Mietrechts und im allgemeinen Zivilrecht.

Für Gläubiger

Auch in der Wahrnehmung von Gläubigerrechten zur Durchsetzung von Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens (Inkasso) und im Insolvenzverfahren (Forderungsanmeldung und Durchsetzung von Sicherheiten) liegt ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit.

Für Mieter und Vermieter

Beratung und Vertretung von Vermietern und Mietern in allen Belangen des Mietrechts, ob gewerblich oder privat.

Für Unternehmen und Unternehmer

Umfassende Beratung und Vertretung von Firmen, Unternehmer und Einzelkaufleute im Handelsrecht sowie Geschäftsführer und Gesellschafter darüber hinaus auch im Gesellschaftsrecht. 

Dazu auch Beratung und Vertretung von Firmen und Privatpersonen im Zusammenhang mit Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Sanierung.

Die Bandbreite der Tätigkeit erstreckt sich von der Beratung und Vertretung von Privatpersonen bei der Durchführung außergerichtlicher Schuldenbereinigung und bei Privatinsolvenzverfahren bis hin zur Tätigkeit im Vorfeld von Firmeninsolvenzen und der rechtlichen Begleitung von Geschäftsführern und Vorständen im Hinblick auf deren persönliche Haftung gegenüber Banken (z. B. auf Grund von Bürgschaften), Insolvenzverwaltern, Krankenkassen, Finanzämtern und anderen Gläubigern.

Eine qualifizierte Beratung und Vertretung von Ehegatten wegen gewährten Bürgschaften trotz finanzieller Überforderung ergänzt die Tätigkeitsfelder.
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