Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Jäger
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Frau Merstorf

E-Mail Nachricht Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Jäger
Vita
- 1976 in Kronberg/Taunus geboren
- Studium in Konstanz und Clermont-Ferrand (Frankreich)
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Konstanz (Lehrstuhl Prof. Dr. Brohm und Prof. Dr. Dr. h.c. Ebke, LL.M.)
- Promotion an der Universität Heidelberg (Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht)
- Forschungsaufenthalt an der Dedman School of Law in Dallas/Texas
- Seit 2006 zugelassen als Rechtsanwalt
- Seit 2006 bei Nonnenmacher Rechtsanwälte Karlsruhe
- Seit 2010 Fachanwalt für Sozialrecht
- Seit 2011 Fachanwalt für Medizinrecht
- Seit 2011 Prüfer in der Ersten juristischen Staatsprüfung in Baden-Württemberg
- Seit 2014 Fachanwalt für Versicherungsrecht
- Seit März 2017 Honorarprofessor an der Karlshochschule International University
Korrespondenzsprache
Deutsch, Englisch
Schwerpunkt
Überregional tätig im internationalen Wirtschaftsrecht, im Handelsrecht und Versicherungsrecht, im Sozialrecht und
Sozialversicherungsrecht sowie im Medizinrecht.
Umfassende Beratung und Vertretung von Unternehmen in allen Fragen des nationalen und grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs, insbesondere im Bereich der Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung. Betreuung von Unternehmen in sozialversicherungsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Angelegenheiten.
Für Privatpersonen
Ständige Beratung und Vertretung von Privatpersonen im Versicherungsrecht und Sozialversicherungsrecht. Geltendmachung
von Leistungsansprüchen gegenüber Rententrägern, Krankenversicherungen, Unfallversicherungen, Pflegeversicherungen
und der Bundesagentur für Arbeit. Beratung und Vertretung im Rahmen der Opferentschädigung und des Schwerbehindertenrechts.
Unterstützung von Versicherungsnehmern in allen Versicherungszweigen, insbesondere im Bereich der Gebäudeversicherung,
privaten Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Beratung und Vertretung von Patienten und Ärzten bei sog. "ärztlichen Kunstfehlern", Beratung und Vertretung von Versicherten im Bereich der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, Beratung und Vertretung von Ärzten im Bereich des Berufsrechts und des Kassenarztrechts.