Rechtsanwalt Stefan Wahlen
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Frau Eppler

E-Mail Nachricht Rechtsanwalt Stefan Wahlen
Vita
- 1967 in Ottweiler geboren
- Studium in Saarbrücken
- Seit 1995 zugelassen als Rechtsanwalt
- Seit 1995 bei Nonnenmacher Rechtsanwälte Karlsruhe
- 1996 - 2004 Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein im Bezirk des Landgerichtes Karlsruhe
- Seit 1998 Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- Seit 2004 gewähltes Mitglied des Vorstands des Anwaltsvereins Karlsruhe
- Seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Seit 2012 Vizepräsident des Anwaltsvereins Karlsruhe
Korrespondenzsprache
Deutsch
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer der freien Wirtschaft
Besondere Erfahrung in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen der freien Wirtschaft, vom Individualrecht bis zum Kollektivrecht.
Ständige Tätigkeit auch im Betriebsverfassungsrecht. Mitwirkung in Beschlussverfahren und Einigungsstellen.
Für öffentlich-rechtliche Dienstherren, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
Besondere Erfahrung in der Beratung und Vertretung von öffentlich-rechtlichen Dienstherren, Beamten, Professoren, Richtern,
Soldaten und Angestellten im öffentlichen Dienstrecht und Soldatenrecht. Ständige Tätigkeit auch im Personalvertretungsrecht.
Mitwirkung in Beschlussverfahren und Einigungsstellen.
Für Gemeinden, öffentlich-rechtliche Anstalten und Bürger
Überregionale Beratung und Vertretung von Grundstückseigentümern, Bauträgern, Unternehmen, Gemeinden in
Baugenehmigungsverfahren, Bebauungsplanverfahren und Planfeststellungsverfahren, Umlegungsverfahren und im Erschließungsrecht
und Beitragsrecht. Ständig tätig auf allen Gebieten des Verwaltungsrechts, so u.a. auch im Kommunalrecht, im Wirtschaftsverwaltungsrecht,
im Versammlungsrecht und im Polizeirecht.
Für Freiberufler
Beratung und Vertretung von Ärzten, Apothekern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten im Berufsrecht
und auch im Zulassungsrecht.
Für Hochschulen, Professoren, Studenten, Schulen und am Schulleben Beteiligte
Umfassende Erfahrung und Tätigkeit im Hochschulrecht und Schulrecht, einschließlich des Prüfungsrechts.