Eilanträge gegen Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Stuttgart auch vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ohne Erfolg

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Zunächst hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart die Eilanträge gegen das in der Umweltzone der Landeshauptstadt Stuttgart zum 01.01.2019 in Kraft gesetzte ganzjährige Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm Euro 5/V in der ersten Instanz abgelehnt (vgl. hierzu die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5. April 2019). Mit den Eilanträgen wollten die Antragsteller erreichen, dass sie die Umweltzone Stuttgart weiterhin mit Dieselfahrzeugen unter der Abgasnorm Euro 5/V befahren dürfen.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nunmehr mit mehreren Beschlüssen vom 05.07.2019 die Beschwerden der Antragsteller gegen die ablehnenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückgewiesen. Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sind nicht anfechtbar (10 S 1059/19, 10 S 1060/19, 10 S 1086/19, 10 S 1087/19, 10 S 1088/19, 10 S 1089/19, 10 S 1090/19, 10 S 1184/19, 10 S 1188/19).

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