20.03.2020 / Entschädigungspflichten nach dem IfSG und andere Anspruchsgrundlagen auf Entschädigung aufgrund der Corona-Pandemie
Mit Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung oder kurz CoronaVO) vom 17.03.2020 hat die Landesregierung Baden-Württemberg – ebenso wie andere Bundesländer – einschneidende Maßnahmen zur Beschränkung des öffentlichen Lebens beschlossen. Weitere Beschränkungen wie Ausgangssperren werden folgen.
Diese Einschränkungen stellen uns alle vor bislang nicht gekannte Herausforderungen. Insbesondere für die Selbständigen, Solo-Selbständigen, Freiberufler und sonstige Unternehmer im Land ist dies mit großer Sorge um die Existenz des eigenen Unternehmens und letztlich der eigenen Existenz verbunden. Die Bundesregierung arbeitet mit vereinten Kräften an neuen Gesetzen und Verordnungen, welche die wirtschaftlichen Folgen für Arbeitnehmer und Unternehmer abfedern sollen.
Aber wie stellt sich die momentane Rechtslage dar? Welche Entschädigungsregelungen existieren derzeit für Unternehmer in der Bundesrepublik Deutschland und welche Entschädigungen hat man zu erwarten? Damit soll sich das nachfolgende Update beschäftigen!
Autor: Rechtsanwalt Peter Sennekamp
Kontakt
Sekretariat
Frau Glanz
Telefon:
0721 985 22-54
Fax:
0721 985 22-50
E-Mail:
sennekamp@nonnenmacher.de
Korrespondenzsprache
Deutsch, Italienisch
10.11.2016 / 01.09.2016 Ehemaliges Hotel darf vorläufig mit Flüchtlingen belegt werden
Autor: Rechtsanwalt Peter Sennekamp
Die Flüchtlingsthematik beschäftigt gerade die ganze Republik. Die Verwaltungsgerichte sind neben den Asylverfahren in diesem Themenkreis insbesondere mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Baugenehmigungen zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften beschäftigt.
25.09.2018 / Vergnügungssteuer von 25 % auf die Bruttokasse rechtmäßig
Autor: Rechtsanwalt Peter Sennekamp
Das VG Karlsruhe hat in einem Rechtstreit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Vergnügungssteuer durch eine Große Kreisstadt einen Vergnügungssteuersatz in Höhe von 25% auf das Bruttoeinspielergebnis für rechtmäßig erachtet. Das Urteil ist rechtskräftig. Die obsiegende Große Kreisstadt ließ sich in dem Rechtsstreit durch Nonnenmacher Rechtsanwälte vertreten.
Vergnügungssteuer von 25 % auf die Bruttokasse rechtmäßig
04.12.2013 / Der neue Zensus: Weniger Einwohner, weniger Einnahmen...
Autor: Rechtsanwalt Peter Sennekamp
Der neue Zensus:
Weniger Einwohner, weniger Einnahmen...
Zensus
25.07.2013 / Betreuungsanspruch für unter Dreijährige
Autor: Rechtsanwalt Peter Sennekamp
Betreuungsanspruch für unter Dreijährige
25.07.2013 / Altersdiskriminierung bei der Besoldung
Autor: Rechtsanwalt Peter Sennekamp
Altersdiskriminierung bei der Besoldung
PDF zum zum Downloaden
25.07.2013 / Betreuungsanspruch für unter Dreijährige
Autor: Rechtsanwalt Peter Sennekamp
Betreuungsanspruch für unter Dreijährige