Vita
- 1960 in Karlsruhe geboren
- Studium in Mannheim und Heidelberg
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Heidelberg (Lehrstuhl Prof. Dr. Hillenkamp)
- 1990-1991 Auslandsaufenthalt, Tätigkeit in einer international agierenden Anwaltskanzlei in Singapur/Südostasien
- Seit 1991 zugelassen als Rechtsanwalt
- Seit 1995 bei Nonnenmacher Rechtsanwälte Karlsruhe
- Seit 2006 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Seit 2008 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsgebiete
Kontakt
Korrespondenzsprache
Deutsch / Englisch
Aktive Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft Bank und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
- Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung
- Mitglied im Netzwerk Baufachanwälte
Lehr- und Vortragstätigkeiten:
- in den Bereichen Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Baurecht, Kapitalanlagenrecht.
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Kooperationen:
- Ratgeber-Portal für Bankkunden http://www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net (dort finden Sie auch Empfehlungen für Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht und weitere Informationen rund um das Thema Vorfälligkeitsentschädigung und andere bankrechtliche Inhalte)
Funktionale Tätigkeiten:
- Vorsitzender eines Schiedsgerichts nach der SGO Bau
- Langjähriger Aufsichtsratsvorsitzender einer Wohnungsbaugenossenschaft
Schwerpunkt
Überregional tätig im Zivilrecht, vor allem im Bereich des Baurechts und Immobilienrechts, im Bankrecht und Kapitalanlagerecht sowie im Wirtschaftsrecht.
Für die Bau- und Immobilienbranche
Umfassende Beratung und Vertretung von kommunalen Körperschaften und von privaten Bauunternehmen und Bauherren sowie von Architekten, Ingenieuren und Projektsteuerern in allen bauvertraglichen und werkvertraglichen sowie immobilienrechtlichen Angelegenheiten einschließlich der Fragen zu Honorierung/Vergütung und Haftung.
Für Banken, Bankkunden, institutionelle und private Anleger
Besondere Kenntnisse und langjährige Erfahrung im Bankrecht, insbesondere im Bereich der gewerblichen und privaten Kreditverhältnisse und der diesbezüglichen Sicherheiten (z. B. Grundschulden, Bürgschaften) sowie im Recht der Kapitalanlagen, etwa in Form von Aktien, Fonds, Zertifikaten, Anleihen, Immobilien als Steuersparmodelle etc., Beratung und Vertretung von Banken und Bankkunden sowie von institutionellen und privaten Anlegern.
Für Unternehmen
Ein weiterer bedeutender Schwerpunkt ist das Wirtschaftsrecht, einschließlich des Gesellschaftsrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts und Markenrechts. Ständige beratende Tätigkeit für mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen, überwiegend in Fragen der Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung, und deren Vertretung in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten.