Rechtsgebiete

Rechtsberatung und Rechtsvertretung rund um Bürger, Staat und Kommunen


Kommunalrecht & Kommunalabgabenrecht – Kompetente Beratung für Bürger, Unternehmen und Kommunen


Kommunalrecht


Das Kommunalrecht und das Kommunalabgabenrecht regeln zentrale Fragen des öffentlichen Lebens auf kommunaler Ebene. Ob Beiträge, Gebühren, Satzungen oder kommunale Entscheidungen – unsere Anwaltskanzlei ist Ihr erfahrener Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragestellungen rund um Städte, Gemeinden und Landkreise. Wir vertreten Ihre Interessen engagiert und mit fundierter Expertise!

Umfassende Beratung im Kommunalrecht

Das Kommunalrecht bildet die rechtliche Grundlage für das Handeln von Gemeinden und kommunalen Körperschaften. Unsere Kanzlei berät insbesondere Kommunen, aber auch Unternehmen und Privatpersonen  bei sämtlichen kommunalrechtlichen Fragestellungen.


Unsere Leistungen im Kommunalrecht umfassen insbesondere:


  • Prüfung und Entwurf kommunaler Satzungen und Beschlüsse
  • Beratung zu Rechten und Pflichten von Gemeinden und Gemeindeorganen
  • Vertretung in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten
  • Unterstützung bei Genehmigungs- und Planungsverfahren
  • Beratung von Kommunen bei rechtssicherem Verwaltungshandeln


Wir analysieren kommunale Entscheidungen sorgfältig und prüfen, ob diese rechtmäßig sind oder erfolgreich angegriffen werden können.


Kommunalabgabenrecht – Beiträge und Gebühren rechtssicher prüfen


Das Kommunalabgabenrecht betrifft insbesondere die Erhebung von Gebühren, Beiträgen und Steuern durch Kommunen. Fehlerhafte Bescheide oder rechtswidrige Satzungen können erhebliche finanzielle Belastungen verursachen. Unsere Kanzlei unterstützt Kommunen z.B. in Erschließungsbeitragsverfahren und prüft für Bürger Bescheide auf ihre Rechtmäßigkeit.


Typische Schwerpunkte im Kommunalabgabenrecht sind:


  • Erschließungsbeiträge und (bundeslandabhängig) Straßenausbaubeiträge
  • Erschließungsverträge
  • Gestaltung von Gebühren- und Beitragsmodellen
  • Anschlussbeiträge (z. B. Wasser, Abwasser)
  • Benutzungsgebühren (z. B. Müll, Abwasser, Straßenreinigung)
  • Kommunale Steuern (z. B. Gewerbesteuer, Grundsteuer)
  • Beitrags- und Gebührensatzungen


Wir unterstützen Kommunen bei der rechtssicheren Umsetzung und prüfen für Bürger die Rechtmäßigkeit von Bescheiden.


Effektive Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren

Unsere Kanzlei vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch vor den Verwaltungsgerichten. Wir begleiten Sie durch alle Verfahrensstufen:


  • Einlegung und Begründung oder (für Kommunen) Abwehr von Widersprüchen
  • Vertretung in Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht, den Verwaltungsgerichtshöfen/Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht
  • Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei dringenden Fällen
  • Strategische Prozessführung zur Minimierung finanzieller Risiken


Unser Ziel ist es, unrechtmäßige Belastungen zu vermeiden und Ihre wirtschaftlichen Interessen nachhaltig zu schützen.

Beratung für Kommunen und öffentliche Träger

Ihre Vorteile – Erfahrung, Präzision und Durchsetzungskraft


Das Kommunal- und Kommunalabgabenrecht ist komplex und stark durch Rechtsprechung geprägt. Unsere Kanzlei bietet Ihnen:


  • Spezialisierte Fachkenntnisse im öffentlichen Recht
  • Individuelle und praxisorientierte Lösungen
  • Klare Einschätzung von Risiken und Erfolgsaussichten
  • Konsequente Vertretung Ihrer Interessen


Ob Sie sich gegen einen Gebührenbescheid wehren möchten, Fragen zu kommunalen Satzungen haben oder als Kommune rechtssichere Lösungen benötigen – wir stehen Ihnen mit umfassender Expertise im Kommunalrecht und Kommunalabgabenrecht zur Seite!

Ihre Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet:

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