Rechtsanwältin

Ellen Thumm

Rechtsanwalt

Heiko Graß

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Gelisteter Insolvenzverwalter beim Amtsgericht Karlsruhe
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mediator

Vita

 

  • 1996 in Horb am Neckar geboren
  • Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz, Aix-en-Provence (Frankreich) und Strasbourg (Frankreich)
  • Referendariat in Karlsruhe, Speyer und Kehl
  • Seit 2025 zugelassen als Rechtsanwältin
  • Seit 2025 Rechtsanwältin bei Nonnenmacher Rechtsanwälte und Steuerberater


 

Kontakt


Assistenz:

N.N.


Telefon:

0721 985 22-0

Fax:

0721 985 22-50


E-Mail:

thumm@nonnenmacher.de

Korrespondenzsprache

Deutsch, Englisch, Französisch

Aktive Mitgliedschaften:

  • Deutscher Juristinnenbund
  • Anwaltsverein Karlsruhe
  • Deutscher Anwaltsverein                                                                                                                                          

Schwerpunkt

Überregional tätig im Zivilrecht, vor allem im Bereich insolvenzrechtlicher Fragestellungen jeder Art, in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten und im allgemeinen Zivilrecht.

Für Gläubiger

Auch in der Wahrnehmung von Gläubigerrechten zur Durchsetzung von Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens (Inkasso) und im Insolvenzverfahren (Forderungsanmeldung und Durchsetzung von Sicherheiten) liegt ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit.

Für Unternehmen und Unternehmer

Umfassende Beratung und Vertretung von Firmen, Unternehmer und Einzelkaufleute im Handelsrecht sowie Geschäftsführer und Gesellschafter darüber hinaus auch im Gesellschaftsrecht. 

Dazu auch Beratung und Vertretung von Firmen und Privatpersonen im Zusammenhang mit Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Sanierung.

Die Bandbreite der Tätigkeit erstreckt sich von der Beratung und Vertretung von Privatpersonen bei der Durchführung außergerichtlicher Schuldenbereinigung und bei Privatinsolvenzverfahren bis hin zur Tätigkeit im Vorfeld von Firmeninsolvenzen und der rechtlichen Begleitung von Geschäftsführern und Vorständen im Hinblick auf deren persönliche Haftung gegenüber Banken (z. B. auf Grund von Bürgschaften), Insolvenzverwaltern, Krankenkassen, Finanzämtern und anderen Gläubigern.

Eine qualifizierte Beratung und Vertretung von Ehegatten wegen gewährten Bürgschaften trotz finanzieller Überforderung ergänzt die Tätigkeitsfelder.