Anwalt für Familienrecht 

Familienrechtliche Fragen stellen sich häufig bei Trennung, Scheidung sowie in Unterhalts-, Sorge- und Umgangsfragen und können erhebliche Folgen haben. Frühzeitiger rechtlicher Rat kann helfen, Nachteile zu vermeiden.


Wir sind der Überzeugung, dass sich viele Konflikte durch vorausschauende Planung vermeiden lassen. Deshalb unterstützen wir Sie im Vorfeld mit rechtssicheren Verträgen und klarer Beratung.


Doch wir wissen auch: Nicht jeder Konflikt lässt sich außergerichtlich lösen. Für den Fall, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermieden werden kann, beschreiten wir für Sie entschlossen den Rechtsweg. Wenn es darauf ankommt, sind wir für Sie zum Streit bereit – mit Nachdruck, strategischer Expertise und absoluter Entschlossenheit vor Gericht.

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Familienrecht

Anwalt für Familienrecht: Ehe, Trennung, Scheidung und Unterhalt

Das Familienrecht regelt unter anderem die rechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Eltern und Kindern, etwa bei Eheschließung, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie der Vermögensauseinandersetzung. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht prüft Ihre konkrete Situation, zeigt bestehende Ansprüche auf und erklärt, welche gesetzlichen Fristen und Handlungsoptionen aktuell relevant sind. Im Rahmen der Beratung werden zunächst mit Ihnen Ihre Unterlagen gesichtet, anschließend die Rechtslage sowie konkrete Handlungsoptionen mit ihren Vor- und Nachteilen dargestellt.


Die Rechtsanwälte Nonnenmacher unterstützen Sie in Karlsruhe und bundesweit sowohl bei der vorsorgenden Vertragsgestaltung (z. B. Ehevertrag) als auch bei der Durchsetzung einer Trennung oder Scheidung und vertreten Sie in Verhandlungen sowie in gerichtlichen Verfahren. Klare Regelungen zu Unterhalt, Vermögen, Wohnung und Kindern können häufig zusätzliche Streitpunkte vermeiden.

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Unsere Leistungen im Familienrecht in Karlsruhe und bundesweit

Als Ihr Anwalt für Familienrecht beraten und vertreten wir Sie insbesondere bei:

  • Vertretung und Durchsetzung Ihrer familienrechtlicher Ansprüche außergerichtlich und vor den zuständigen Familiengerichten 
  • Gestaltung neuer Vereinbarungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung und Versorgungsausgleich
  • Beratung zu zentralen Fragen von Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, elterlicher Sorge und Umgangsrecht
  • Begleitung bei der einvernehmlichen Regelung einer Trennung oder Scheidung, einschließlich Verhandlungen über Trennungsfolgenvereinbarungen oder Scheidungsvereinbarungen


Sie erfahren, welche Ansprüche bestehen, welche Risiken zu beachten sind und welches Vorgehen sinnvoll ist.

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Siegel der Nonnenmacher Rechtsanwälte für Vertrauen und Expertise im Familienrecht seit 1954

Unser team

Ihre Ansprechpartner im Familienrecht

Im Termin besprechen wir Fristen, Risiken und die nächsten rechtlich sinnvollen Schritte. Nonnenmacher Rechtsanwälte beraten Mandanten seit 1954 in verschiedenen Rechtsgebieten, einschließlich familienrechtlicher Fragestellungen.


Vereinbaren Sie einen Termin, wenn Unterhalt, Vermögen, Kinder oder die Scheidung rechtlich geklärt werden müssen.

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Häufige Fragen zu Familienrecht

Haben Sie Fragen? Hier finden Sie Antworten auf häufige Themen rund um das Familienrecht.

  • Was versteht man unter Familienrecht?

    Unter Familienrecht versteht man das Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie regelt, insbesondere zwischen Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern und Kindern. Es umfasst etwa die Folgen von Eheschließung, Trennung und Scheidung, Unterhaltsansprüche, Vermögensauseinandersetzung sowie Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts. Dazu zählen laufende Unterhaltspflichten ebenso wie Regelungen zu Vermögen, Kindern und Wohnung und Haus im Trennungsfall.

  • Wann sollte ein Anwalt für Familienrecht hinzugezogen werden?

    Ein Anwalt für Familienrecht sollte frühzeitig hinzugezogen werden, wenn eine Trennung oder Scheidung absehbar ist oder wenn es Unsicherheiten zu Unterhalt, Vermögen oder Sorge- und Umgangsrechtsfragen gibt. Auch bei der Gestaltung von ist rechtliche Beratung sinnvoll, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Besonders wichtig ist anwaltliche Unterstützung, wenn bereits Schreiben vom Gericht vorliegen oder Streit über Kinder, Haus oder Geld entstanden ist.

  • Worin besteht der Unterschied zwischen Trennung und Scheidung?

    Die Trennung beschreibt zunächst das tatsächliche Getrenntleben der Ehegatten, in der Regel mit der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft und dem Willen, die Ehe nicht mehr fortzusetzen. Ein Getrenntleben kann unter Umständen auch innerhalb derselben Wohnung erfolgen. Die Scheidung ist demgegenüber der rechtliche Akt, durch den das Familiengericht die Ehe auf Antrag auflöst. Während bereits mit der Trennung Unterhaltsfragen und die Nutzung der Ehewohnung geklärt werden können, stellen sich im Zusammenhang mit der Scheidung häufig Fragen des Versorgungsausgleichs sowie gegebenenfalls des Zugewinnausgleichs und weiterer Vermögensfragen. Viele finanzielle und organisatorische Fragen sollten daher bereits während des Trennungsjahres geregelt werden.

  • Welche typischen Konflikte treten im Familienrecht auf?

    Typische Konflikte betreffen häufig die Höhe und Dauer von Kindes- und Ehegattenunterhalt, die Aufteilung des Vermögens und die Nutzung der bisherigen Wohnung. Ebenfalls häufig sind Streitigkeiten über das Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere wenn unterschiedliche Vorstellungen über den Lebensmittelpunkt der Kinder oder den Umfang der Kontakte bestehen. Hinzu kommen Fragen des Zugewinnausgleichs, des Versorgungsausgleichs, einer gemeinsamen Immobilie und der Haftung für gemeinsame Verbindlichkeiten. Wer diese Punkte früh klärt, spart oft Zeit, Kosten und unnötige Auseinandersetzungen.

Weitere Rechtsbereiche rund um das Familienrecht

Die Rechtsanwälte Nonnenmacher beraten neben dem Familienrecht in weiteren Rechtsgebieten, die häufig mit familiären Fragestellungen verbunden sind

Eheverträge

Eheverträge regeln Vermögen, Unterhalt und Versorgung für den Fall von Trennung oder Scheidung. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher unterstützen Sie bei Erstellung, Anpassung, Prüfung sowie bei Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen.

Scheidung

Im Scheidungsfall können insbesondere Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat, Eigentumsfragen und Versorgungsausgleich zu klären sein. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher begleiten Sie durch das Verfahren und beraten zu Voraussetzungen, Anträgen und wirtschaftlichen Folgen.

Scheidung

Unterhalt

Unterhalt umfasst insbesondere Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt sowie gegebenenfalls Elternunterhalt oder Verwandtenunterhalt. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher prüfen Ansprüche und Pflichten, berechnen Unterhalt und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich.

Unterhalt

Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich betrifft den Ausgleich der Differenz des von beiden Ehegatten während der Ehe erzielten Zugewinns auf Grundlage von Anfangs- und Endvermögen. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher unterstützen bei der Ermittlung der Vermögenslage und der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Zugewinnausgleich

Sorgerecht und Umgangsrecht

Sorgerecht und Umgangsrecht betreffen die elterliche Sorge für minderjährige Kinder sowie das Recht und die Pflicht zum persönlichen Umgang mit dem Kind. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher beraten zu kindeswohlgerechten Regelungen und vertreten Eltern vor dem Familiengericht.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Versorgungsausgleich

Beim Versorgungsausgleich werden die innerhalb der gesetzlich maßgeblichen Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsanrechte ausgeglichen. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher klären die relevanten Versorgungen und bewerten die Auswirkungen auf Ihre Altersabsicherung.

Versorgungsausgleich

Ehewohnung

Hier geht es um die Nutzung der Ehewohnung während der Trennung und nach der Scheidung. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher beraten zu Wohnungszuweisung.

Ehewohnung und Gewaltschutz

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

In nichtehelichen Lebensgemeinschaften gelten andere Regeln zu Vermögen, Unterhalt und Absicherung im Trennungsfall. Ein gesetzlicher Anspruch auf Trennungsunterhalt wie zwischen Ehegatten besteht grundsätzlich nicht. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher unterstützen bei Vereinbarungen, Klärung von Eigentum und Durchsetzung von Ansprüchen.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Internationales Familienrecht

Bei Auslandsbezug stellt sich die Frage, welche internationale Zuständigkeit besteht und welches Recht anwendbar ist, etwa bei Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher beraten zu Zuständigkeit, anwendbarem Recht und setzen Ihre Rechte im grenzüberschreitenden Kontext durch.

Internationales Familienrecht

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