Anwalt für betriebliche Mitbestimmung in Karlsruhe

Die betriebliche Mitbestimmung regelt die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei organisatorischen, sozialen und personellen Maßnahmen. Die Kanzlei Nonnenmacher berät Sie hierbei zur rechtssicheren Gestaltung und Umsetzung dieser Verfahren. 

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Betriebliche Mitbestimmung 

Betriebliche Mitbestimmung - Unterstützung bei Umstrukturierungen, Interessenausgleich und Sozialplan

Die betriebliche Mitbestimmung regelt, in welchen Angelegenheiten Arbeitgeber die Beteiligungsrechte des Betriebsrats beachten müssen. Dazu gehören insbesondere Mitbestimmungsrechte nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), etwa bei Arbeitszeiten, Urlaubsgrundsätzen, Entlohnungssystemen oder technischen Überwachungseinrichtungen.


Ein Rechtsanwalt für betriebliche Mitbestimmung unterstützt bei der Prüfung bestehender Betriebsvereinbarungen, der Vorbereitung von Verhandlungen mit dem Betriebsrat und bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Wir prüfen Ihre Unterlagen, bewerten die rechtliche Situation und zeigen mögliche Handlungsschritte auf.


Gerne besprechen wir mit Ihnen die weiteren Möglichkeiten.

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Unsere Leistungen im Bereich betriebliche Mitbestimmung

Nonnenmacher Rechtsanwälte beraten Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung sowie zu den Beteiligungsrechten des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

Der Anwalt für betriebliche Mitbestimmung beschäftigt sich insbesondere mit:


  • Prüfung und Überarbeitung bestehender Betriebsvereinbarungen.
  • Gestaltung und Verhandlung neuer Regelungen und Vereinbarungen mit dem Betriebsrat.
  • Beratung zu Mitbestimmungsrechten und Beteiligungsverfahren nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
  • Begleitung bei Betriebsänderungen sowie bei Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan.
  • Vertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren sowie in Einigungsstellenverfahren.


Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Bewertung Ihrer Situation.

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Zertifikatssymbol mit goldenem Siegel und der Aufschrift „Seit 1954“ in Marineblau, Rot und Weiß

Unser team

Ihre Ansprechpartner im Bereich betriebliche Mitbestimmung

Wir beraten Arbeitgeber und Betriebsräte praxisnah zu Fragen der Mitbestimmung und zu Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen. Nonnenmacher Rechtsanwälte beraten seit 1954 im Arbeitsrecht und in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und stehen Ihnen dabei zur Seite.


Vereinbaren Sie ein Gespräch zur rechtlichen Einschätzung Ihres Falls.

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Häufige Fragen zur betrieblichen Mitbestimmung

Sie haben Fragen zur betrieblichen Mitbestimmung? Hier finden Sie verständliche Antworten auf häufige rechtliche Fragen zu Rechten, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten im Betrieb.

  • Was versteht man unter betrieblicher Mitbestimmung?

    Die betriebliche Mitbestimmung bezeichnet die gesetzlich geregelten Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Entscheidungen des Arbeitgebers. Grundlage hierfür ist insbesondere das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ziel der Mitbestimmung ist es, die Interessen der Beschäftigten bei betrieblichen Maßnahmen zu berücksichtigen.

  • Wann sollte ein Anwalt für betriebliche Mitbestimmung hinzugezogen werden?

    Wenn betriebliche Veränderungen oder Personalmaßnahmen geplant sind, bei denen Beteiligungsrechte des Betriebsrats berührt sein können, empfiehlt sich rechtliche Beratung. So wird sichergestellt, dass Beteiligungsrechte des Betriebsrats eingehalten und betriebliche Maßnahmen rechtlich wirksam umgesetzt werden können.

  • Was ist der Unterschied zwischen betrieblicher Mitbestimmung und Unternehmensmitbestimmung?

    Die betriebliche Mitbestimmung betrifft Fragen auf Betriebsebene – etwa Arbeitszeiten oder soziale Angelegenheiten. Die Unternehmensmitbestimmung bezieht sich auf die Vertretung der Arbeitnehmer in Aufsichtsgremien großer Unternehmen.

  • Welche Konflikte entstehen häufig im Zusammenhang mit der Mitbestimmung?

    Typische Streitpunkte sind eine fehlende oder unvollständige Beteiligung des Betriebsrats, unterschiedliche Auffassungen über das Bestehen oder den Umfang von Mitbestimmungsrechten oder Konflikte über den Regelungsinhalt einer Betriebsvereinbarung. In solchen Fällen kann eine rechtliche Prüfung klären, ob Mitbestimmungsrechte bestehen und ob eine Einigungsstelle angerufen werden kann oder eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat möglich ist.

  • Wer braucht Beratung im Bereich betriebliche Mitbestimmung?

    Arbeitgeber und Betriebsrat benötigen häufig rechtliche Unterstützung, wenn Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz ausgelegt oder neue Betriebsvereinbarungen verhandelt werden.

 Weitere Rechtsbereiche

Nonnenmacher Rechtsanwälte beraten zudem auch zu angrenzenden Themen der betrieblichen Mitbestimmung

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts, von der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dabei begleiten wir Sie bei Verhandlungen, prüfen Fristen und Durchsetzungsmöglichkeiten und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.

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Dienstvertragsrecht

Unsere Beratung im Dienstvertragsrecht umfasst die Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführer- oder Vorstandsverträgen sowie die rechtliche Begleitung bei Vertragsbeendigung. Dabei achten wir auf klare Regelungen zu Vergütung, Haftung und Wettbewerbsverboten.

Zum Diensvertragsrecht

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