Anwalt für Soziales Entschädigungsrecht in Karlsruhe

Wir beraten und vertreten Sie bei Ansprüchen nach dem sozialen Entschädigungsrecht – beispielsweise bei Opferentschädigung oder Wehr- und Zivildienstbeschädigungen.

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Soziales Entschädigungsrecht

Anwalt für Soziales Entschädigungsrecht – Beratung und Vertretung im Sozialen Entschädigungsrecht

Das soziale Entschädigungsrecht gewährt staatliche Leistungen für Personen, die durch gesetzlich geregelte Ereignisse – etwa Gewalttaten oder Schädigungen im Wehr- oder Zivildienst – gesundheitliche Schäden erlitten haben. Maßgeblich sind insbesondere die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts im SGB XIV sowie weitere Spezialgesetze.


Die Rechtsanwälte Nonnenmacher prüfen die Anspruchsvoraussetzungen und bewerten die Erfolgsaussichten eines Antrags oder Widerspruchs gegenüber der zuständigen Versorgungsbehörde. Wir bewerten Ihre Unterlagen, klären mögliche Leistungsansprüche und vertreten Sie im Verwaltungsverfahren sowie vor den Sozialgerichten.


Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, Fristen einzuhalten und Ablehnungen zu vermeiden. Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Einschätzung Ihres Falls in Karlsruhe.


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Unsere Leistungen im Sozialen Entschädigungsrecht

Als Ihr Anwalt für Soziales Entschädigungsrecht in Karlsruhe begleiten wir Sie in allen Phasen des Entschädigungsverfahrens.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:


  • Prüfung von Verwaltungsentscheidungen und Leistungsbescheiden
  • Erstellung und Begründung von Widersprüchen gegenüber Versorgungsbehörden
  • Vertretung in Verfahren zur Opferentschädigung sowie bei
  • Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigungen
  • Rechtliche Unterstützung bei medizinischen Gutachten und Nachweispflichten
  • Vertretung Ihrer Interessen vor Sozialgerichten in Karlsruhe und bundesweit einschließlich Verfahren vor Sozial-, Landes- und Bundessozialgericht


Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen und beraten Sie zu den nächsten Schritten.

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Unser team

Ihre Ansprechpartner im Sozialen Entschädigungsrecht

Seit 1954 unterstützen die Rechtsanwälte Nonnenmacher ihre Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach dem sozialen Entschädigungsrecht. Wir legen Wert auf persönliche Beratung, klare Kommunikation und sachgerechte Lösungen – stets mit Blick auf Ihre individuelle Situation. Vereinbaren Sie ein Gespräch zur rechtlichen Einschätzung Ihres Falls.

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Häufige Fragen zum Sozialen Entschädigungsrecht

Haben Sie Fragen zum Sozialen Entschädigungsrecht? Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

  • Was ist das Soziale Entschädigungsrecht?

    Es umfasst staatliche Leistungen für Personen, die durch bestimmte gesetzlich geregelte Ereignisse – etwa Gewalttaten, Wehr- oder Zivildienst oder vergleichbare Schädigungstatbestände – gesundheitliche Schäden erlitten haben. Ziel ist die materielle und gesundheitliche Absicherung Betroffener. Maßgeblich sind insbesondere die Regelungen des Sozialen Entschädigungsrechts im SGB XIV sowie weitere spezialgesetzliche Vorschriften.

  • Was ist das Soziale Entschädigungsrecht?

    Es umfasst staatliche Leistungen für Personen, die durch bestimmte gesetzlich geregelte Ereignisse – etwa Gewalttaten, Wehr- oder Zivildienst oder vergleichbare Schädigungstatbestände – gesundheitliche Schäden erlitten haben. Ziel ist die materielle und gesundheitliche Absicherung Betroffener. Maßgeblich sind insbesondere die Regelungen des Sozialen Entschädigungsrechts im SGB XIV sowie weitere spezialgesetzliche Vorschriften.

  • Wer kann Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht beantragen?

    Antragsberechtigt sind insbesondere Opfer von Gewalttaten, Soldaten oder Zivildienstleistende, die durch ihre Tätigkeit oder einen Vorfall eine dauerhafte Beeinträchtigung erlitten haben. Auch Hinterbliebene können Anspruch auf Versorgungsleistungen wie Hinterbliebenenrenten oder weitere Unterstützungsleistungen haben.

  • Wie läuft ein Entschädigungsverfahren ab?

    DDas Verfahren beginnt mit einem Antrag bei der zuständigen Versorgungsbehörde. Nach Akteneinsicht und medizinischer Begutachtung wird über den Anspruch entschieden. Bei Ablehnung kann Widerspruch eingelegt und gegebenenfalls Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.as Betriebliche Eingliederungsmanagement dient dazu, länger erkrankte Beschäftigte dabei zu unterstützen, ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind (§ 167 Abs. 2 SGB IX).

    Gemeinsam mit dem Arbeitnehmer und ggf. weiteren Beteiligten sollen Lösungen entwickelt werden, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Ein strukturiertes BEM-Verfahren kann helfen, Konflikte zu vermeiden und Kündigungen vorzubeugen. 

  • Wann ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll?

    Eine rechtliche Begleitung ist empfehlenswert, wenn Bescheide unverständlich, fehlerhaft oder unvollständig begründet sind. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann prüfen, ob die medizinischen oder rechtlichen Voraussetzungen zutreffend bewertet wurden.

  • Welche Leistungen können Sie erhalten?

    Mögliche Leistungen sind Heil- und Krankenbehandlung, Rentenleistungen, Ausgleich für berufliche Nachteile sowie Leistungen zur Teilhabe. Die genaue Leistung hängt vom Einzelfall und der Art der Schädigung ab.

 Weitere Rechtsbereiche

Neben dem sozialen Entschädigungsrecht beraten wir unsere Mandanten auch in weiteren Bereichen des Sozialrechts

Sozialrecht

Beratung zu Ansprüchen gegenüber Sozialversicherungsträgern und anderen Leistungsträgern, etwa bei Kranken-, Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenleistungen. Wir prüfen Bescheide, unterstützen im Widerspruchsverfahren und vertreten Ihre Interessen vor den zuständigen Sozialgerichten. 

Zum Sozialrecht

Schwerbehindertenrecht

Vertretung bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung, der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) sowie beim besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen.

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Sozialversicherungsrecht

Beratung zu Ansprüchen aus Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung. Wir prüfen Bescheide und vertreten Ihre Interessen gegenüber Sozialversicherungsträgern und vor Gericht.

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