Anwalt für Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)
Endet eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft, stellt sich oft die Frage nach dem Ausgleich erworbener Versorgungsanrechte. Ein Anwalt für Versorgungsausgleich prüft Ihre Ansprüche und unterstützt Sie bei einer rechtssicheren Regelung.
Familienrecht
Versorgungsausgleich und Rentenausgleich verständlich erklärt
Der umgangssprachlich als Rentenausgleich bezeichnete Ausgleich erfolgt im Rahmen des gesetzlichen Versorgungsausgleichs. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsanrechte zwischen den Ehegatten ausgeglichen. Dazu zählen insbesondere Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblicher Altersvorsorge, privater Altersvorsorge sowie der Beamtenversorgung.
Ein Rechtsanwalt für Familienrecht prüft Ihre Unterlagen, ermittelt die relevanten Anrechte und ordnet diese rechtlich ein. Anschließend berät er zu Chancen und Risiken eines gerichtlichen oder einvernehmlichen Vorgehens und bereitet Vereinbarungen oder Anträge vor.
Je nach Situation unterstützt der Anwalt bei Verhandlungen mit der Gegenseite, vertritt Ihre Interessen im familiengerichtlichen Verfahren und hilft, wirtschaftliche Nachteile möglichst zu vermeiden. Eine frühzeitige Beratung schafft Orientierung und kann nachteilige Regelungen verhindern.
Unsere Leistungen zum Versorgungsausgleich in Karlsruhe und bundesweit
Ziel ist eine klare, nachvollziehbare und rechtlich tragfähige Gestaltung bzw. Prüfung Ihrer Versorgungssituation.
- Prüfung und rechtliche Einordnung des Versorgungsausgleichs, insbesondere gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge, Beamtenversorgung und ausgleichspflichtige private Altersvorsorgeanrechte
- Gestaltung und Überprüfung von Vereinbarungen, etwa in Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie in Eheverträgen
- Beratung zu interner und externer Teilung von Anrechten sowie deren Auswirkungen auf Versorgungshöhe, Leistungsbeginn und Versorgungsstruktur
- Antragstellung und Begleitung bei der Prüfung, ob unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Abänderung früherer Entscheidungen möglich ist, insbesondere nach den einschlägigen Vorschriften des VersAusglG (z. B. §§ 51 ff. VersAusglG)
- Außergerichtliche Verhandlungen über einvernehmliche Regelungen sowie Vertretung vor den zuständigen Familiengerichten
- Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mögliche Schritte zu Ihrem Versorgungsausgleich.
Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mögliche Schritte zu Ihrem Versorgungsausgleich.
Unser team
Ihre Ansprechpartner im Versorgungsausgleich
Im Versorgungsausgleich ist eine persönliche und individuelle Beratung wichtig, um Ihre Altersversorgung realistisch einzuschätzen und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher beraten seit 1954 unter anderem im Familienrecht und berücksichtigen dabei sowohl Ihre aktuelle Situation als auch Ihre langfristige Absicherung.
Vereinbaren Sie ein Gespräch zur rechtlichen Einschätzung Ihres Falls, wenn Sie Fragen zum Versorgungsausgleich oder zum Rentenausgleich haben.
Häufige Fragen zum Versorgungsausgleich
Haben Sie noch Fragen zum Versorgungsausgleich? Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Versorgungsausgleich und den Ausgleich von Rentenansprüchen.
Was versteht man unter Rentenausgleich?
Unter Rentenausgleich versteht man umgangssprachlich den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte zwischen Ehegatten. Rechtlich handelt es sich dabei um den Versorgungsausgleich. Erfasst werden insbesondere Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung, Beamtenversorgung sowie privaten Rentenversicherungen, soweit sie ausgleichspflichtig sind. Ziel ist die gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechten.
Wann sollte ein Anwalt hinzugezogen werden?
Ein Anwalt sollte frühzeitig hinzugezogen werden, wenn eine Scheidung geplant ist und unklar ist, welche Versorgungsanrechte vorhanden sind. Dies gilt besonders bei mehreren Versorgungsträgern, Betriebsrenten, Beamtenversorgung oder älteren Entscheidungen. Auch wenn bereits ein familiengerichtliches Verfahren läuft oder eine Überprüfung eines Beschlusses in Betracht kommt, ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll.
Worin besteht der Unterschied zwischen Versorgungsausgleich und Rentenausgleich?
Der Versorgungsausgleich ist das gesetzlich geregelte Verfahren, in dem das Familiengericht die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte beider Ehegatten ausgleicht. Der Begriff Rentenausgleich ist dagegen kein gesetzlicher Fachbegriff, sondern eine umgangssprachliche Bezeichnung.
Wird der Versorgungsausgleich automatisch durchgeführt?
Im Scheidungsverfahren prüft das Familiengericht den Versorgungsausgleich grundsätzlich von Amts wegen; bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich grundsätzlich nur auf Antrag eines Ehegatten statt.
Welche typischen Konflikte gibt es?
Typische Konflikte betreffen die Frage, welche Anrechte auszugleichen sind, ob sie ausgleichsreif sind und wie Ehezeitanteile sowie Ausgleichswerte zu bestimmen sind. Häufig streitig sind betriebliche Altersversorgungen, private Versicherungen oder Besonderheiten der Beamtenversorgung. Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die spätere Versorgung führen oft zu Meinungsverschiedenheiten.
Weitere Rechtsbereiche mit Bezug zum Versorgungsausgleich
Die Rechtsanwälte Nonnenmacher beraten im Familienrecht und angrenzenden Rechtsgebieten, die häufig mit Fragen des Versorgungsausgleichs verbunden sind.
Eheverträge
Eheverträge regeln Vermögen, Unterhalt und Versorgung für den Fall von Trennung oder Scheidung. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher unterstützen Sie bei Erstellung, Anpassung, Prüfung sowie bei Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen.
Scheidung
Im Scheidungsfall können insbesondere Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat, Eigentumsfragen und Versorgungsausgleich zu klären sein. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher begleiten Sie durch das Verfahren und beraten zu Voraussetzungen, Anträgen und wirtschaftlichen Folgen.
Unterhalt
Unterhalt umfasst insbesondere Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt sowie gegebenenfalls Elternunterhalt oder Verwandtenunterhalt. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher prüfen Ansprüche und Pflichten, berechnen Unterhalt und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich.
Zugewinnausgleich
Der Zugewinnausgleich betrifft den Ausgleich der Differenz des von beiden Ehegatten während der Ehe erzielten Zugewinns auf Grundlage von Anfangs- und Endvermögen. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher unterstützen bei der Ermittlung der Vermögenslage und der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Sorgerecht und Umgangsrecht betreffen die elterliche Sorge für minderjährige Kinder sowie das Recht und die Pflicht zum persönlichen Umgang mit dem Kind. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher beraten zu kindeswohlgerechten Regelungen und vertreten Eltern vor dem Familiengericht.
Familienrecht
Im Familienrecht geht es um Ehe, bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften, Unterhalt, Sorgerecht und Zugewinnausgleich sowie Vermögensauseinandersetzung. Dazu gehört auch die Ausarbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, die häufig an bestehende Eheverträge anknüpfen.
Ehewohnung
Hier geht es um die Nutzung der Ehewohnung während der Trennung und nach der Scheidung. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher beraten zu Wohnungszuweisung.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
In nichtehelichen Lebensgemeinschaften gelten andere Regeln zu Vermögen, Unterhalt und Absicherung im Trennungsfall. Ein gesetzlicher Anspruch auf Trennungsunterhalt wie zwischen Ehegatten besteht grundsätzlich nicht. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher unterstützen bei Vereinbarungen, Klärung von Eigentum und Durchsetzung von Ansprüchen.
Internationales Familienrecht
Bei Auslandsbezug stellt sich die Frage, welche internationale Zuständigkeit besteht und welches Recht anwendbar ist, etwa bei Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher beraten zu Zuständigkeit, anwendbarem Recht und setzen Ihre Rechte im grenzüberschreitenden Kontext durch.


