Anwalt für Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Rechtliche Fragen betreffen häufig Unterhalt, Vermögen und gemeinsame Kinder. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher helfen Ihnen, frühzeitig Klarheit zu schaffen und Konflikte zu vermeiden.
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Nichteheliche Lebensgemeinschaft – Beratung in Karlsruhe und bundesweit
In der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten andere gesetzliche Rahmenbedingungen als in der Ehe, insbesondere bei Vermögen und Unterhalt. Ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch zwischen den Partnern besteht grundsätzlich nicht; relevant sind vor allem Kindesunterhalt sowie der Unterhalt eines Elternteils nach § 1615l BGB in den ersten drei Jahren nach der Geburt.
Zu klären sind häufig Vermögensfragen, etwa bei gemeinschaftsbezogenen Zuwendungen (z. B. unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage), sowie die Haftung für gemeinsam eingegangene Verbindlichkeiten. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher prüfen Ihre Unterlagen, ordnen die Rechtslage ein und unterstützen Sie außergerichtlich und gerichtlich. Eine frühzeitige Beratung hilft, Ansprüche zu sichern und Streitigkeiten zu vermeiden.
Unsere Leistungen im Bereich Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Wir begleiten Sie bei allen rechtlichen Fragen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft – von der gemeinsamen Lebensführung bis zur Trennung und Vermögensauseinandersetzung.
- Rechtliche Beratung zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft – von der Gestaltung bis zur Trennung.
- Unterhalt: Beratung zum Kindesunterhalt sowie zum Unterhalt eines Elternteils (§ 1615l BGB) inkl. Anspruchsprüfung und Berechnung.
- Vermögen: Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen bei gemeinschaftsbezogenen Zuwendungen (z. B. nach § 313 BGB) sowie bei der Vermögensauseinandersetzung.
- Schulden: Klärung der Haftung für gemeinsam eingegangene Verbindlichkeiten (insb. Gesamtschuld), inkl. Einordnung von Darlehen.
- Kinder: Unterstützung bei Sorge- und Umgangsrecht sowie bei Regelungen zum Aufenthalt und Umgang.
- Verträge: Gestaltung von Lebensgemeinschaftsverträgen zu Vermögen, Nutzung der Wohnung, Trennung und – im zulässigen Rahmen – Unterhalt
Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Einschätzung Ihrer Situation in Karlsruhe und bundesweit.
Unser team
Ihre Ansprechpartner im Familienrecht
Im Termin besprechen wir Fristen, Risiken und die nächsten rechtlich sinnvollen Schritte. Nonnenmacher Rechtsanwälte beraten Mandanten seit 1954 in verschiedenen Rechtsgebieten, einschließlich familienrechtlicher Fragestellungen.
Vereinbaren Sie einen Termin, wenn Unterhalt, Vermögen, Kinder oder die Scheidung rechtlich geklärt werden müssen.
Häufige Fragen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Sie haben Fragen zu Ihrer Situation? Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Was versteht man unter einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
Unter einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft versteht man das auf gewisse Dauer angelegte Zusammenleben zweier Personen mit innerer Bindung ohne Eheschließung. Im Unterschied zur Ehe bestehen keine umfassenden gesetzlichen Regelungen zu Unterhalt, Vermögensausgleich oder eine der Ehe vergleichbaren gesetzlichen Regelungen, insbesondere kein Zugewinnausgleich und kein Versorgungsausgleich. Viele Fragen – etwa zur Aufteilung von Vermögen, zur Absicherung im Trennungsfall oder zur Nutzung der gemeinsamen Wohnung – müssen daher individuell vereinbart oder im Streitfall rechtlich geklärt werden. Eine rechtliche Beratung schafft hier Klarheit über Rechte und Pflichten der Beteiligten.
Worin unterscheidet sich die nichteheliche Lebensgemeinschaft von der Ehe?
Bei der Ehe greifen zahlreiche gesetzliche Regelungen, etwa zu Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt und Erbrecht. In der nichtehelichen Lebensgemeinschaft bestehen diese Ansprüche grundsätzlich nicht; ein allgemeiner Unterhaltsanspruch zwischen den Partnern ist ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch zwischen den Partnern besteht grundsätzlich nicht. Vermögensfragen richten sich in der Regel nach Vermögensfragen richten sich in erster Linie nach den Eigentumsverhältnissen und vertraglichen Vereinbarungen; ergänzend können bereicherungsrechtliche Ansprüche oder Grundsätze zum Wegfall der Geschäftsgrundlage eingreifen, nicht nach einem gesetzlichen Güterstand. Deshalb ist vertragliche Vorsorge bei größeren Investitionen, Immobilienerwerb oder gemeinsamen Krediten besonders bedeutsam.
Wer zahlt Unterhalt für gemeinsame Kinder?
Für gemeinsame Kinder besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Kindesunterhalt gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Unterhaltspflicht in der Regel durch Pflege und Betreuung; der andere Elternteil leistet Barunterhalt nach den gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der Düsseldorfer Tabelle und der unterhaltsrechtlichen Leitlinien. Zusätzlich besteht unter den Voraussetzungen des § 1615l BGB ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt für den betreuenden Elternteil.
Wann sollte ein Anwalt für Nichteheliche Lebensgemeinschaft hinzugezogen werden?
Ein Anwalt für Nichteheliche Lebensgemeinschaft sollte frühzeitig eingeschaltet werden, wenn eine Trennung absehbar ist oder Unsicherheit zu Unterhalt, Vermögen, gemeinschaftlichen Schulden oder der Situation gemeinsamer Kinder besteht. Auch vor dem Zusammenziehen kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein, um durch einen Lebensgemeinschaftsvertrag spätere Konflikte zu vermeiden. Besonders wichtig ist anwaltliche Unterstützung, wenn bereits Schriftverkehr mit dem anderen Partner, Jugendamt oder Gericht vorliegt oder wenn sich die Beteiligten über Geld, Eigentum oder das Umgangsrecht streiten. So lassen sich Fristen wahren und wirtschaftliche Nachteile begrenzen.
Weitere Rechtsbereiche rund um das
Familienrecht
Die Rechtsanwälte Nonnenmacher beraten im Familienrecht und in angrenzenden Rechtsgebieten, die häufig mit Fragen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft verbunden sind.
Eheverträge
Eheverträge regeln Vermögen, Unterhalt und Versorgung für den Fall von Trennung oder Scheidung. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher unterstützen Sie bei Erstellung, Anpassung, Prüfung sowie bei Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen.
Scheidung
Im Scheidungsfall können insbesondere Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat, Eigentumsfragen und Versorgungsausgleich zu klären sein. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher begleiten Sie durch das Verfahren und beraten zu Voraussetzungen, Anträgen und wirtschaftlichen Folgen.
Unterhalt
Unterhalt umfasst insbesondere Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt sowie gegebenenfalls Elternunterhalt oder Verwandtenunterhalt. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher prüfen Ansprüche und Pflichten, berechnen Unterhalt und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich.
Zugewinnausgleich
Der Zugewinnausgleich betrifft den Ausgleich der Differenz des von beiden Ehegatten während der Ehe erzielten Zugewinns auf Grundlage von Anfangs- und Endvermögen. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher unterstützen bei der Ermittlung der Vermögenslage und der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Sorgerecht und Umgangsrecht betreffen die elterliche Sorge für minderjährige Kinder sowie das Recht und die Pflicht zum persönlichen Umgang mit dem Kind. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher beraten zu kindeswohlgerechten Regelungen und vertreten Eltern vor dem Familiengericht.
Versorgungsausgleich
Beim Versorgungsausgleich werden die innerhalb der gesetzlich maßgeblichen Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsanrechte ausgeglichen. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher klären die relevanten Versorgungen und bewerten die Auswirkungen auf Ihre Altersabsicherung.
Ehewohnung
Hier geht es um die Nutzung der Ehewohnung während der Trennung und nach der Scheidung. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher beraten zu Wohnungszuweisung.
Familienrecht
Im Familienrecht geht es um Ehe, bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften, Unterhalt, Sorgerecht und Zugewinnausgleich sowie Vermögensauseinandersetzung. Dazu gehört auch die Ausarbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, die häufig an bestehende Eheverträge anknüpfen.
Internationales Familienrecht
Bei Auslandsbezug stellt sich die Frage, welche internationale Zuständigkeit besteht und welches Recht anwendbar ist, etwa bei Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher beraten zu Zuständigkeit, anwendbarem Recht und setzen Ihre Rechte im grenzüberschreitenden Kontext durch.


