Anwalt für Internationales Familienrecht
Grenzüberschreitende Familienkonstellationen bringen komplexe rechtliche Fragen mit sich. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher unterstützen Sie mit klarer rechtlicher Orientierung im Internationalen Familienrecht
Familienrecht
Anwalt für Internationales Familienrecht in Karlsruhe und bundesweit tätig
Das Internationale Familienrecht ist Teil des Internationalen Privatrechts (IPR) und befasst sich mit Fällen, in denen Ehegatten oder Kinder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen, im Ausland leben oder Vermögen im Ausland vorhanden ist. Typische Konstellationen sind binational geschlossene Ehen, Wohnsitzverlagerungen ins Ausland oder Trennung und Scheidung, wenn bereits ein Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts stattgefunden hat.
In diesen Situationen ist zunächst zu klären, welches Gericht zuständig ist und welches materielle Recht auf Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung Anwendung findet. Ein Rechtsanwalt für Internationales Familienrecht prüft Ihre Unterlagen, ordnet die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht ein und erläutert Chancen, Risiken sowie mögliche Schritte.
Wenn Gerichtsstände in mehreren Ländern in Frage kommen, hat die Entscheidung unmittelbare Folgen für Sie: Sie kann sich auf die Verfahrensdauer, Kostenrisiken, regionale Rechtsprechungstendenzen und strategische Hürden für die Gegenseite auswirken. Eine unbedachte Wahl kann gravierende Nachteile nach sich ziehen. Wir überlassen deshalb nichts dem Zufall. Bevor wir für Sie den Rechtsweg beschreiten, analysieren wir akribisch alle Optionen und wählen genau das Gericht, das Ihnen die besten Erfolgsaussichten bietet.
Die Beratung umfasst die außergerichtliche Interessenvertretung, die Begleitung von Verhandlungen sowie die Vertretung in gerichtlichen Verfahren in Deutschland sowie in Zusammenarbeit mit ausländischen Rechtsanwälten.
Frühzeitige Beratung hilft, unklare Zuständigkeiten, widersprüchliche Entscheidungen und schwer vollstreckbare Titel zu vermeiden.
Unsere Leistungen im Internationalen Familienrecht
Wir unterstützen Sie in allen zentralen Fragen des Internationalen Familienrechts – von der Klärung der Zuständigkeit bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
- Scheidung ausländischer Ehegatten mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder im Ausland, einschließlich Prüfung von internationaler Zuständigkeit und anwendbarem Recht.
- Scheidung nach ausländischem Recht, wenn internationale Kollisionsregeln dies vorsehen, insbesondere nach Maßgabe der Rom III-Verordnung, soweit diese im konkreten Fall anwendbar ist.
- Ermittlung von ausländischem Recht, etwa zu Scheidungsvoraussetzungen, Unterhaltsansprüchen oder güterrechtlichen Regelungen, auf Grundlage internationaler Zuständigkeits- und Kollisionsnormen.
- Vollstreckung ausländischer Urteile in Deutschland sowie Anerkennung deutscher Entscheidungen im Ausland, je nach anwendbaren europäischen Vorschriften, Staatsverträgen oder nationalen Anerkennungsverfahren, insbesondere bei Unterhalt, Sorgerecht, Umgang und Vermögensauseinandersetzung.
- Gestaltung und Prüfung internationaler Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen mit Auslandsbezug, einschließlich Regelungen zu Vermögen und Unterhalt sowie – soweit rechtlich zulässig – zu Fragen der elterlichen Sorge und Altersversorgung.
Unser team
Ihre Ansprechpartner im Internationalen Familienrecht
Im Termin besprechen wir Fristen, Risiken und die nächsten rechtlich sinnvollen Schritte. Nonnenmacher Rechtsanwälte beraten Mandanten seit 1954 in verschiedenen Rechtsgebieten, einschließlich familienrechtlicher Fragestellungen.
Vereinbaren Sie einen Termin, wenn Unterhalt, Vermögen, Kinder oder die Scheidung rechtlich geklärt werden müssen.
Häufige Fragen zum Internationalen Familienrecht
Sie haben Fragen zu Ihrer Situation? Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Internationalen Familienrecht.
Was versteht man unter Internationalem Familienrecht?
Unter Internationalem Familienrecht versteht man die Regeln, die bestimmen, welches Recht anwendbar ist und welches Gericht zuständig ist, wenn familiäre Sachverhalte einen Auslandsbezug aufweisen. Es handelt sich dabei um einen Teilbereich des Internationalen Privatrechts.
Dies betrifft insbesondere Ehen mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten, Aufenthalte in verschiedenen Staaten sowie Vermögenswerte im Ausland. Geregelt werden unter anderem Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und Vermögensaufteilung mit grenzüberschreitenden Elementen.
Welche Normen greifen, hängt von Staatsangehörigkeit, gewöhnlichem Aufenthalt und bestehenden internationalen Abkommen sowie von spezialgesetzlichen Regelungen, insbesondere im Unterhaltsrecht durch europäische Verordnungen und internationale Übereinkommen, ab. Eine Einzelfallprüfung ist daher stets erforderlich.
Welches Gericht ist zuständig – Deutschland oder das andere Land?
Bei Auslandsbezug wird die Zuständigkeit nicht frei gewählt, sondern ergibt sich aus internationalen Zuständigkeitsregeln und insbesondere aus europäischen Verordnungen.
Maßgeblich sind die gesetzlich geregelten alternativen Anknüpfungspunkte, insbesondere der gewöhnliche Aufenthalt eines oder beider Ehegatten oder der gewöhnliche Aufenthalt des Antragsgegners.
Ob daneben auch Gerichte eines anderen Landes zuständig sind, hängt von den jeweiligen nationalen Vorschriften und internationalen Abkommen ab und sollte im Rahmen einer individuellen Prüfung geklärt werden.
Nach welchem Recht wird mein Fall entschieden? Deutsches Recht oder das ausländische?
Welches materielle Recht gilt, richtet sich nach sogenannten Kollisionsnormen, die festlegen, ob deutsches Recht oder das Recht eines anderen Staates anzuwenden ist.
Für Scheidungen innerhalb der EU richtet sich dies – soweit die Rom III-Verordnung anwendbar ist – nach deren Regelungen zum anzuwendenden Recht.
Je nach Sachverhalt können unterschiedliche Anknüpfungspunkte eine Rolle spielen, etwa der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten oder deren Staatsangehörigkeit. Es ist daher möglich, dass ein deutsches Gericht ausländisches Recht anwendet oder umgekehrt.
Kann ich mir aussuchen, in welchem Land ich die Scheidung einreiche?
Eine freie Auswahl besteht nicht; die Einreichung der Scheidung ist nur in Staaten möglich, deren Gerichte nach ihren Zuständigkeitsregeln zuständig sind.
In manchen Konstellationen können mehrere Staaten parallel zuständig sein. In solchen Fällen kann es – insbesondere im Anwendungsbereich europäischer Zuständigkeitsregelungen – entscheidend sein, in welchem Staat das Verfahren zuerst anhängig gemacht wird, da dies häufig Einfluss auf das anwendbare Recht und den weiteren Ablauf hat.
Welches Land entscheidet über das Sorgerecht für mein Kind?
Für Sorgerechtsfragen kommt es in erster Linie auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes an. Zuständig sind in der Regel die Gerichte des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Darf ich mit meinem Kind ins Ausland umziehen?
Ein Umzug mit einem gemeinsamen Kind ins Ausland ist bei gemeinsamem Sorgerecht in der Regel nur mit Zustimmung des anderen Elternteils oder durch gerichtliche Entscheidung zulässig.
Ein eigenmächtiger Umzug kann zu gerichtlichen Verfahren und insbesondere zu Rückführungsanträgen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen führen.
Wer braucht Beratung im Internationalen Familienrecht?
Beratung im Internationalen Familienrecht benötigen insbesondere Ehegatten und Eltern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder Auslandsbezug.
Arbeitgeber kommen nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn familienrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Entsendungen oder Auslandsaufenthalten von Arbeitnehmern stehen.
Auch Personen, die eine Ehe im Ausland geschlossen haben oder dort geschieden wurden, sollten die rechtlichen Folgen in Deutschland prüfen lassen.
Weitere Rechtsbereiche
Die Rechtsanwälte Nonnenmacher beraten Sie auch in angrenzenden familienrechtlichen Fragestellungen
Eheverträge
Eheverträge regeln Vermögen, Unterhalt und Versorgung für den Fall von Trennung oder Scheidung. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher unterstützen Sie bei Erstellung, Anpassung, Prüfung sowie bei Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen.
Scheidung
Im Scheidungsfall können insbesondere Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat, Eigentumsfragen und Versorgungsausgleich zu klären sein. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher begleiten Sie durch das Verfahren und beraten zu Voraussetzungen, Anträgen und wirtschaftlichen Folgen.
Unterhalt
Unterhalt umfasst insbesondere Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt sowie gegebenenfalls Elternunterhalt oder Verwandtenunterhalt. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher prüfen Ansprüche und Pflichten, berechnen Unterhalt und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich.
Zugewinnausgleich
Der Zugewinnausgleich betrifft den Ausgleich der Differenz des von beiden Ehegatten während der Ehe erzielten Zugewinns auf Grundlage von Anfangs- und Endvermögen. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher unterstützen bei der Ermittlung der Vermögenslage und der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Sorgerecht und Umgangsrecht betreffen die elterliche Sorge für minderjährige Kinder sowie das Recht und die Pflicht zum persönlichen Umgang mit dem Kind. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher beraten zu kindeswohlgerechten Regelungen und vertreten Eltern vor dem Familiengericht.
Versorgungsausgleich
Beim Versorgungsausgleich werden die innerhalb der gesetzlich maßgeblichen Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsanrechte ausgeglichen. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher klären die relevanten Versorgungen und bewerten die Auswirkungen auf Ihre Altersabsicherung.
Ehewohnung
Hier geht es um die Nutzung der Ehewohnung während der Trennung und nach der Scheidung. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher beraten zu Wohnungszuweisung.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
In nichtehelichen Lebensgemeinschaften gelten andere Regeln zu Vermögen, Unterhalt und Absicherung im Trennungsfall. Ein gesetzlicher Anspruch auf Trennungsunterhalt wie zwischen Ehegatten besteht grundsätzlich nicht. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher unterstützen bei Vereinbarungen, Klärung von Eigentum und Durchsetzung von Ansprüchen.
Familienrecht
Im Familienrecht geht es um Ehe, bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften, Unterhalt, Sorgerecht und Zugewinnausgleich sowie Vermögensauseinandersetzung. Dazu gehört auch die Ausarbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, die häufig an bestehende Eheverträge anknüpfen.


