Anwalt für Schwerbehindertenrecht in Karlsruhe
Wir beraten und vertreten Sie bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung sowie beim besonderen Kündigungsschutz und anderen Fragen des Schwerbehindertenrechts.
Schwerbehindertenrecht
Anwalt für Schwerbehindertenrecht – Beratung und Vertretung im Schwerbehindertenrecht
Das Schwerbehindertenrecht regelt die Rechte schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen, insbesondere im Verhältnis zu Behörden und im Arbeitsleben. Typische Themen sind die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB), Merkzeichen, der Schwerbehindertenausweis sowie der besondere Kündigungsschutz.
Wir prüfen Bescheide, beurteilen die Erfolgsaussichten von Anträgen und Widersprüchen und unterstützen Sie im Verfahren gegenüber den zuständigen Behörden (z. B. Versorgungsamt oder Landesamt für Soziales) sowie dem Integrationsamt.
Zudem beraten und vertreten wir Sie bei Fragen zum besonderen Kündigungsschutz und in sozial- oder arbeitsrechtlichen Verfahren.
Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Unsere Leistungen im Schwerbehindertenrecht
Unterstützung bei schwerbehindertenrechtlichen Fragen – von der Prüfung von Bescheiden bis zur Vertretung vor Sozial- und Arbeitsgerichten. Als Anwalt für Schwerbehindertenrecht beraten und vertreten wir Mandanten aus Karlsruhe und bundesweit.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
- Prüfung von Bescheiden zum Grad der Behinderung, zu Merkzeichen und zum Schwerbehindertenausweis.
- Einlegung und Begründung von Widersprüchen gegen ablehnende oder fehlerhafte Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht.
- Rechtliche Unterstützung im Schwerbehindertenrecht bei Fragen zum besonderen Kündigungsschutz und zur Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen.
- Rechtliche Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), etwa bei der Vorbereitung von Gesprächen oder der rechtlichen Bewertung von Maßnahmen.
- Vertretung und Wahrnehmung Ihrer Rechte außergerichtlich gegenüber Behörden und Arbeitgebern sowie vor den zuständigen Gerichten.
Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Einschätzung Ihrer Situation.
Unser team
Ihre Ansprechpartner im Schwerbehindertenrecht
Wir unterstützen Mandantinnen und Mandanten bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte im Schwerbehindertenrecht gegenüber Behörden, Arbeitgebern und anderen Beteiligten. Seit 1954 begleiten die Rechtsanwälte Nonnenmacher ihre Mandanten in sozialrechtlichen Fragen – mit einem klaren Fokus auf Rechtssicherheit und praxisnahe Lösungen.
Häufige Fragen zum Schwerbehindertenrecht
Haben Sie Fragen zum Schwerbehindertenrecht? Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Was versteht man unter Schwerbehindertenrecht?
Das Schwerbehindertenrecht umfasst Regelungen zur Feststellung einer Schwerbehinderung, zu Nachteilsausgleichen und zum besonderen Schutz im Arbeitsleben. Es ist vor allem im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert. Es soll Benachteiligungen ausgleichen und die Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft sichern.
Wann sollte rechtliche Unterstützung im Schwerbehindertenrecht eingeholt werden?
Rechtliche Unterstützung ist sinnvoll, wenn ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung abgelehnt wird, der GdB niedriger als erwartet festgesetzt wird oder Merkzeichen fehlen. Auch bei Fragen zum besonderen Kündigungsschutz oder bei drohender Kündigung sollte eine juristische Einschätzung erfolgen. Frühzeitige Beratung hilft, Fristen zu wahren und geeignete Schritte zu planen
Was ist der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen?
Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der über den allgemeinen Kündigungsschutz hinausgeht. Vor einer Kündigung ist in der Regel die Zustimmung des Integrationsamts erforderlich; ohne diese Zustimmung ist die Kündigung grundsätzlich unwirksam.
Der besondere Kündigungsschutz gilt für schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von mindestens 50) sowie für Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30, die von der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurden. Voraussetzung ist außerdem in der Regel, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.
Welche Rolle spielt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement dient dazu, länger erkrankte Beschäftigte dabei zu unterstützen, ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind (§ 167 Abs. 2 SGB IX).
Gemeinsam mit dem Arbeitnehmer und ggf. weiteren Beteiligten sollen Lösungen entwickelt werden, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Ein strukturiertes BEM-Verfahren kann helfen, Konflikte zu vermeiden und Kündigungen vorzubeugen.
Wer benötigt Beratung im Schwerbehindertenrecht?
Beratung im Schwerbehindertenrecht ist für Personen sinnvoll, die einen Schwerbehindertenausweis beantragen, ihren GdB überprüfen lassen möchten oder Fragen zu Nachteilsausgleichen haben. Auch Arbeitgeber mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten und Arbeitnehmer, die besonderen Kündigungsschutz oder BEM-Maßnahmen in Anspruch nehmen, profitieren von rechtlicher Beratung.
Weitere Rechtsbereiche
Beratung und Vertretung in angrenzenden Bereichen des Sozialrechts.
Sozialrecht
Beratung zu Ansprüchen gegenüber Sozialversicherungsträgern und anderen Leistungsträgern, etwa bei Kranken-, Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenleistungen. Wir prüfen Bescheide, unterstützen im Widerspruchsverfahren und vertreten Ihre Interessen vor den zuständigen Sozialgerichten.
Sozialversicherungsrecht
Beratung zu Ansprüchen aus Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung. Wir prüfen Bescheide und vertreten Ihre Interessen gegenüber Sozialversicherungsträgern und vor Gericht.
Recht der sozialen Entschädigung
Beratung zu Ansprüchen aus dem Recht der sozialen Entschädigung, etwa bei Versorgungs- und Entschädigungsleistungen, sowie Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht.



