Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Sozialversicherungsrecht in Karlsruhe
Fehler bei der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung können zu Beitragsnachforderungen führen. Die Rechtsanwälte Nonnenmacher beraten zu sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, insbesondere zu Beitragspflichten und Leistungsansprüchen.
Sozialversicherungsrecht
Sozialversicherungsrechtliche Beratung: Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung
Das Sozialversicherungsrecht regelt die Absicherung von Beschäftigten gegen Risiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Dazu zählen insbesondere die gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung sowie das Recht der Arbeitsförderung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen häufig vor Fragen zu Beitragspflichten, Statusfeststellungen oder Leistungsansprüchen.
Die Rechtsanwälte Nonnenmacher prüfen sozialversicherungsrechtliche Sachverhalte und beurteilen mögliche rechtliche Schritte. Unsere Tätigkeit umfasst Beratung, Vertretung im Widerspruchsverfahren gegenüber Sozialversicherungsträgern sowie Vertretung vor den Sozialgerichten. Eine rechtliche Prüfung kann Fehler im Umgang mit Sozialversicherungsträgern vermeiden. Dabei werden insbesondere Bescheide, Vertragsunterlagen und Beitragsbescheinigungen geprüft und rechtlich bewertet.
Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Unsere Leistungen im Sozialversicherungsrecht
Die Rechtsanwälte Nonnenmacher beraten und vertreten ihre Mandanten bundesweit in sozialversicherungsrechtlichen Verfahren.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
- Prüfung von Bescheiden zum Grad der Behinderung, zu Merkzeichen und zum Schwerbehindertenausweis.
- Einlegung und Begründung von Widersprüchen gegen ablehnende oder fehlerhafte Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht.
- Rechtliche Unterstützung im Schwerbehindertenrecht bei Fragen zum besonderen Kündigungsschutz und zur Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen.
- Rechtliche Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), etwa bei der Vorbereitung von Gesprächen oder der rechtlichen Bewertung von Maßnahmen.
- Vertretung und Wahrnehmung Ihrer Rechte außergerichtlich gegenüber Behörden und Arbeitgebern sowie vor den zuständigen Gerichten.
Unser team
Ihre Ansprechpartner im Sozialversicherungsrecht
Wir beraten Mandanten in sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Unsere Rechtsanwälte begleiten Mandanten seit 1954 in sozialrechtlichen Angelegenheiten und verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich des Sozialversicherungsrechts. Eine rechtliche Beratung erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
Häufige Fragen zum Sozialversicherungsrecht
Haben Sie Fragen zu sozialversicherungsrechtlichen Themen? Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufige rechtliche Fragestellungen.
Was versteht man unter Sozialversicherungsrecht?
Das Sozialversicherungsrecht umfasst die Regelungen zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie zum Recht der Arbeitsförderung. Es legt fest, welche Personen versicherungspflichtig sind und welche Ansprüche im Leistungsfall bestehen.
Wann sollte ein Anwalt für Sozialversicherungsrecht hinzugezogen werden?
Ein Anwalt kann hinzugezogen werden bei Beitragsprüfungen, Statusfeststellungen oder Streit über Leistungsansprüche.
Worin liegt der Unterschied zwischen Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht?
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Sozialversicherungsrecht betrifft hingegen die gesetzliche Absicherung von Personen gegen soziale Risiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Arbeitsrechtliche Sachverhalte haben häufig sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen.
Welche Konflikte treten häufig im Sozialversicherungsrecht auf?
Typische Konflikte entstehen bei Statusfeststellungen, nach Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Nichtanerkennung von Leistungsansprüchen. Eine anwaltliche Prüfung bewertet die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte.
Wer braucht Beratung im Sozialversicherungsrecht?
Eine rechtliche Beratung kann für Arbeitgeber bei Beitragsfragen und für Arbeitnehmer bei Leistungsansprüchen sinnvoll sein.
Weitere Rechtsbereiche
Beratung und Vertretung in angrenzenden Bereichen des Sozialrechts.
Sozialrecht
Beratung zu Ansprüchen gegenüber Sozialversicherungsträgern und anderen Leistungsträgern, etwa bei Kranken-, Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenleistungen. Wir prüfen Bescheide, unterstützen im Widerspruchsverfahren und vertreten Ihre Interessen vor den zuständigen Sozialgerichten.
Schwerbehindertenrecht
Vertretung bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung, der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) sowie beim besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen.
Recht der sozialen Entschädigung
Beratung zu Ansprüchen aus dem Recht der sozialen Entschädigung, etwa bei Versorgungs- und Entschädigungsleistungen, sowie Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht.


