Das VG Karlsruhe hat in einem Rechtstreit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Vergnügungssteuer durch eine Große Kreisstadt einen Vergnügungssteuersatz in Höhe von 25% auf das Bruttoeinspielergebnis für rechtmäßig erachtet. Das Urteil ist rechtskräftig. Die obsiegende Große Kreisstadt ließ sich in dem Rechtsstreit durch Nonnenmacher Rechtsanwälte vertreten.
Nonnenmacher Rechtsanwälte Part mbB
Wendtstr. 17
76185 Karlsruhe
Tel.: 0721-985220
Fax: 0721-9852250
E-Mail:
rechtsanwaelte@nonnenmacher.de