Anwalt für Beamtenrecht
Ein Anwalt für Beamtenrecht hilft Ihnen, dienstliche Entscheidungen und Verfahren etwa zu Beförderung, dienstlicher Beurteilung, Besoldung oder Disziplinarverfahren und -maßnahmen rechtlich zu prüfen, Fristen zu wahren und die jeweils in Betracht kommenden Rechtsbehelfe, Anträge oder gerichtlichen Eilverfahren zu prüfen, einzulegen und zu führen.
Beamtenrecht
Anwalt für Beamtenrecht in Karlsruhe und bundesweit tätig
Als im Beamtenrecht begleiten wir Sie in allen Phasen des Beamtenverhältnisses – von der Ernennung und Begründung des Beamtenverhältnisses über Probezeit, Laufbahnentscheidungen und Lebenszeitverbeamtung bis zur Versetzung in den Ruhestand.
Im ersten Schritt sichten wir Ihre Unterlagen, insbesondere Ernennungsurkunden, dienstliche Beurteilungen und Bescheide, und ordnen Ihre Situation rechtlich ein. Anschließend erläutern wir Chancen und Risiken möglicher Schritte wie Widerspruch, soweit vorgesehen, Klage, Antragstellung oder gerichtlicher Eilrechtsschutz sowie deren Auswirkungen auf Status, Besoldung und Versorgung.
Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit dem Dienstherrn, bei außergerichtlichen Klärungen und in rechtlichen Verfahren. Frühzeitige Beratung im Beamtenrecht trägt dazu bei, Konflikte zu vermeiden, Verfahrensfehler frühzeitig zu erkennen und rechtlich einzuordnen und Ihre Rechtsposition nachhaltig zu sichern.
Vereinbaren Sie ein Gespräch zur rechtlichen Einschätzung Ihres Falls.
Unsere Leistungen im Beamtenrecht
Nonnenmacher Rechtsanwälte begleiten Sie als Anwälte für Beamtenrecht in allen wesentlichen dienstrechtlichen Fragen – strukturiert, rechtlich fundiert und bundesweit.
- Unterstützung in wesentlichen beamtenrechtlichen Fragen: Ernennung und Begründung des Beamtenverhältnisses, Versetzung, Abordnung, Umsetzung, Zuweisung und Beförderung – einschließlich Prüfung der zugrunde liegenden Entscheidungen und dienstlichen Beurteilungen.
- Rechtliche Einordnung von dienstlichen Beurteilungen, Laufbahnentscheidungen und Auswahlverfahren, inklusive Beratung zu Konkurrentenrechtsschutz bei Auswahlentscheidungen, Beförderungen und Stellenbesetzungen.
- Begleitung bei Fragen der Besoldung, Beihilfe, Teilzeit- oder Altersteilzeitmodellen nach Maßgabe des jeweils anwendbaren Bundes- oder Landesrechts, Versetzung in den Ruhestand und Versorgung, unter Berücksichtigung der einschlägigen besoldungs- und versorgungsrechtlichen Vorschriften.
- Vertretung in Disziplinarverfahren sowie Beratung bei angrenzenden Fragen zu Beamtenhaftung, Regress oder Amtshaftung, mit rechtlicher Bewertung des vorgeworfenen Dienstvergehens, der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und der Erfolgsaussichten möglicher Rechtsbehelfe und gerichtlicher Schritte.
- Beratung und rechtliche Unterstützung im Beamtenrecht bei der Gestaltung und Überprüfung dienstrechtlicher Entscheidungen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen sowie der Wahrung beamtenrechtlicher Rechte und Rechtspositionen gegenüber dem jeweiligen Dienstherrn, unter Berücksichtigung des einschlägigen Bundes- oder Landesrechts, außergerichtlich und vor Gericht.
Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mögliche Schritte.
Unser team
Ihre Ansprechpartner im Beamtenrecht
Die Beratung im Beamtenrecht erfolgt persönlich, individuell und lösungsorientiert. Rechtsanwälte Nonnenmacher verfügen über langjährige Erfahrung im Beamtenrecht.
Ziel ist eine verständliche rechtliche Einordnung Ihres Falles und die Entwicklung tragfähiger Handlungsoptionen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Einschätzung Ihrer Situation in Karlsruhe und bundesweit. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie Ihren Fall im Beamtenrecht rechtlich einschätzen.
Häufige Fragen zum Beamtenrecht
Haben Sie noch Fragen? Die folgenden Hinweise geben erste Orientierung, ersetzen aber keine Prüfung des Einzelfalls.
Was ist Beamtenrecht?
Beamtenrecht umfasst die Vorschriften über das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis von Beamtinnen und Beamten, von der Begründung des Beamtenverhältnisses über Rechte und Pflichten bis zur Beendigung und Versorgung.
Dazu gehören insbesondere Beamtengesetze, Laufbahnverordnungen, Besoldungs- und Versorgungsrecht sowie ergänzende Vorschriften etwa zum Beihilfe- und Urlaubsrecht.
Für konkrete Entscheidungen ist entscheidend, welches Bundes- oder Landesrecht auf Ihr Beamtenverhältnis Anwendung findet. Eine rechtliche Prüfung hilft, die maßgeblichen Normen sicher zuzuordnen.
Was gehört alles zum Beamtenrecht?
Zum Beamtenrecht gehören alle Vorschriften, die die Rechtsstellung von Beamtinnen und Beamten regeln – von der Begründung des Beamtenverhältnisses über Rechte und Pflichten im Dienst bis zur Beendigung einschließlich Ruhestand und Versorgung.
Dazu zählen neben den allgemeinen Beamtengesetzen auch Laufbahnrecht, Besoldungs- und Versorgungsrecht sowie ergänzende Regelungen etwa zum Urlaubs-, Reisekosten- und Beihilferecht.
Was sind die Beamtenrechte?
Zu den zentralen Rechten von Beamten gehören unter anderem eine angemessene Besoldung, die Fürsorge- und Schutzpflicht des Dienstherrn, die Wahrung des Berwerberverfahrensanspruchs bei Beförderungen und Stellenbesetzungen sowie eine gesicherte Versorgung im Ruhestand.
Hinzu kommen der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung und der Schutz der Rechtsstellung. Daneben bestehen Schutz- und Beteiligungsstrukturen, insbesondere über Personalvertretungen.
Diese Rechte stehen im Zusammenhang mit korrespondierenden Pflichten wie Treuepflicht sowie der Pflicht zu unparteiischer und gerechter Amtsführung.
Welche Gesetze gibt es für Beamte?
Für Bundesbeamte sind insbesondere das Bundesbeamtengesetz (BBG), das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) maßgeblich.
Für Landes- und Kommunalbeamte regelt das Beamtenstatusgesetz bundeseinheitlich die Statusrechte und -pflichten; die weiteren dienst-, besoldungs- und versorgungsrechtlichen Vorschriften erlassen die Länder durch eigene Beamtengesetze.
Ergänzend sind die Bestimmungen des Grundgesetzes, insbesondere Artikel 33 Absatz 2 und 5, sowie spezielle Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und landesrechtliche Spezialregelungen zu berücksichtigen.
Welche wichtigen Grundsätze prägen das Beamtenrecht?
Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählen unter anderem das Lebenszeitprinzip, das Leistungsprinzip und das Alimentationsprinzip.
Das Lebenszeitprinzip sichert die auf Dauer angelegte Anstellung im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, das Leistungsprinzip stellt auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung ab, und das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn zur amtsangemessenen Besoldung und Versorgung.
Diese Grundsätze werden durch weitere Prinzipien wie Fürsorgepflicht, Treuepflicht sowie die Pflicht zu unparteiischer und neutraler Amtsführung ergänzt.
Was kostet ein Anwalt für Beamtenrecht?
Die Kosten eines Anwalts für Beamtenrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, dem Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit.
Die tatsächlichen Kosten können je nach Verfahrensart, Umfang und Honorarvereinbarung abweichen. Viele Anwälte bieten zusätzlich Honorarvereinbarungen an, die sich nach Umfang und Schwierigkeit des Einzelfalls richten.
Eine transparente Kostenerörterung vor Mandatserteilung ist daher empfehlenswert.
Wer ist zuständig für das Beamtenrecht?
Für Bundesbeamte ist der Bund zuständig und erlässt insbesondere das Bundesbeamtengesetz, das Bundesbesoldungs- und das Beamtenversorgungsgesetz.
Die Statusrechte und -pflichten der Landes- und Kommunalbeamten regelt der Bund im Beamtenstatusgesetz, während Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht für diese Beamten in der Gesetzgebungshoheit der Länder liegen.
Innerhalb der Verwaltung entscheiden je nach Regelung unterschiedliche Behörden, oberste Dienstbehörden oder der jeweilige Dienstherr über statusrelevante Fragen wie Ernennung oder Ruhestand.
Weitere Rechtsbereiche
Die Nonnenmacher Rechtsanwälte beraten Sie in weiteren Bereichen rund um den öffentlichen Dienst und das Beamtenrecht
Personalvertretungsrecht
Das Personalvertretungsrecht regelt Mitbestimmung, Mitwirkung und Informationsrechte von Personalvertretungen im öffentlichen Dienst. Erfasst sind vor allem personelle Maßnahmen, organisatorische Änderungen und Dienstvereinbarungen.
Recht der Angestellten im öffentlichen Dienst
Unterstützung in allen rechtlichen Fragen der Angestellten im öffentlichen Dienst, zum Beispiel bei Ein‑, Höher‑ und Rückgruppierung, Befristung, Altersteilzeit, der Anwendung von TVöD und TV‑L sowie der Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst.
Hochschuldienstrecht
Das Hochschuldienstrecht betrifft insbesondere Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeitende sowie weitere Beschäftigte an Hochschulen und verbindet häufig beamtenrechtliche, arbeitsrechtliche und hochschulrechtliche Fragen. Typische Themen sind Berufung, Stellenverlängerung, Lehrverpflichtung und dienstrechtliche Maßnahmen.





