Rechtsanwalt Personalvertretungsrecht

Wir beraten Sie im Personalvertretungsrecht bei Mitbestimmung, Beteiligungsverfahren und Konflikten im öffentlichen Dienst. Wir prüfen Fristen und Zuständigkeiten, nehmen die rechtliche Einordnung Ihres Falls vor, führen die rechtliche Auseinandersetzung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und nehmen an Einigungsstellen teil.

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Personalvertretungsrecht

Rechtsanwalt Personalvertretungsrecht in Karlsruhe und bundesweit tätig 

Das Personalvertretungsrecht regelt die Beteiligung von Personalräten und Dienststellen bei personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten sowie bei weiteren Beteiligungsrechten.



Typische Themen sind Beteiligungsverfahren, Zustimmungsverfahren, Versetzungen, Eingruppierungen von Tarifbeschäftigten, beamtenrechtliche Maßnahmen, Dienstvereinbarungen sowie Fragen der Mitbestimmung und Mitwirkung.


Ein Rechtsanwalt im Personalvertretungsrecht prüft zunächst Ihre Unterlagen, ordnet den Sachverhalt rechtlich ein und bewertet Chancen, Risiken sowie mögliche Handlungsoptionen.


Je nach Lage kann eine außergerichtliche Klärung sinnvoll sein, ebenso wie eine Vertretung in gerichtlichen Verfahren oder bei Verhandlungen mit der Dienststelle.

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Unsere Leistungen im Personalvertretungsrecht

Nonnenmacher Rechtsanwälte begleiten Sie im Personalvertretungsrecht bei der rechtlichen Prüfung und Umsetzung Ihrer Anliegen.

• Prüfung und Überarbeitung bestehender Regelungen und Unterlagen im Personalvertretungsrecht

• Gestaltung neuer Vereinbarungen, Regelungen und Begleitdokumente

• Beratung zu Beteiligungsrechten, Zuständigkeiten und Verfahrensfragen

• Begleitung bei personellen Maßnahmen, organisatorischen Änderungen und Konflikten zwischen Dienststelle und Personalrat

• Vertretung in personalvertretungsrechtlichen Verfahren, außergerichtlich sowie in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und im Rahmen einer Einigungsstelle

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Unser team

Ihre Ansprechpartner im Personalvertretungsrecht

Im Personalvertretungsrecht erhalten Sie bei Nonnenmacher Rechtsanwälte eine persönliche und individuelle Beratung. Die Bearbeitung erfolgt lösungsorientiert und mit Blick auf eine rechtssichere Einschätzung Ihrer Situation. Die Nonnenmacher Rechtsanwälte stehen seit 1954 für rechtliche Beratung.

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Häufige Fragen zum Personalvertretungsrecht

Sie haben Fragen zum Personalvertretungsrecht? Hier finden Sie Antworten auf häufige Themen rund um Mitbestimmung, Beteiligung und Konflikte im öffentlichen Dienst.

  • Was ist Personalvertretungsrecht?

    Das Personalvertretungsrecht regelt die Interessenvertretung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gegenüber der Dienststelle und dem öffentlichen Arbeitgeber. Es bildet den rechtlichen Rahmen für Mitbestimmung, Mitwirkung und Informationsrechte der Personalvertretungen.


    Es gilt für Dienststellen des Bundes, der Länder, Gemeinden sowie weiterer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit das jeweilige Personalvertretungsgesetz Anwendung findet. Welche Vorschriften im Einzelnen anwendbar sind, richtet sich nach der jeweiligen Dienststelle und dem einschlägigen Gesetz.


  • Ist eine Rechtsberatung des Personalrats zulässig?

    Personalräte können sich grundsätzlich rechtlich beraten lassen, wenn dies für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist.

    Nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz trägt der Bund die durch die Tätigkeit des Personalrats entstehenden Kosten; in den Landespersonalvertretungsgesetzen bestehen entsprechende Regelungen für den jeweiligen Dienstherrn bzw. Träger.


    Dazu können auch Rechtsanwaltskosten gehören, wenn die Beauftragung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich war. Ob die Kosten im Einzelfall von der Dienststelle bzw. vom zuständigen Träger zu tragen sind, hängt insbesondere davon ab, ob die Beratung objektiv erforderlich ist, dem gesetzlichen Aufgabenbereich des Personalrats zugeordnet werden kann und die Grundsätze der Erforderlichkeit sowie der sparsamen Mittelverwendung beachtet wurden.

  • Was ist der Unterschied zwischen Personalrat und Betriebsrat?

    Der Personalrat vertritt die Beschäftigten im öffentlichen Dienst und richtet sich nach dem jeweils anwendbaren Personalvertretungsgesetz.


    Der Betriebsrat ist dagegen die Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben, für die das Betriebsverfassungsgesetz gilt. Beim Betriebsrat trägt der Arbeitgeber die durch die Betriebsratstätigkeit entstehenden erforderlichen Kosten. Beim Personalrat richtet sich die Kostentragung nach dem einschlägigen Personalvertretungsgesetz.

    Die konkreten Voraussetzungen hängen jedoch vom jeweiligen Rechtsgebiet und vom Einzelfall ab.


  • Wer gehört zur Personalvertretung?

    Zur Personalvertretung gehören die gewählten Mitglieder des Personalrats, die die Beschäftigten einer Dienststelle des öffentlichen Dienstes repräsentieren.

    Wahlberechtigung und Wählbarkeit richten sich nach dem jeweils anwendbaren Personalvertretungsgesetz und können je nach Beschäftigtengruppe, etwa Beamten und Tarifbeschäftigten, sowie nach Art und Größe der Dienststelle unterschiedlich ausgestaltet sein.


    Die Personalvertretung setzt sich typischerweise aus Mitgliedern der Gruppe der Beamten und der Angestellten im öffentlichen Dienst zusammen, deren Zahl von der Größe der Dienststelle abhängt.

  • Was macht eine Personalvertretung?

    Die Personalvertretung vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststellenleitung und wirkt bei personellen und organisatorischen Maßnahmen mit.


    Zu ihren Aufgaben gehören je nach einschlägigem Personalvertretungsgesetz und konkreter Maßnahme insbesondere Mitbestimmung oder Mitwirkung bei Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen, organisatorischen Änderungen sowie die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Dienstvereinbarungen.


    Sie nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen, kann Anliegen gegenüber der Dienststelle aufgreifen und im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse auf Maßnahmen hinwirken und fördert etwa Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und gleichberechtigte Teilhabe.

  • Was darf der Personalrat nicht?

    Der Personalrat darf seine gesetzlichen Befugnisse nicht überschreiten und keine Aufgaben übernehmen, die ausschließlich der Dienststellenleitung vorbehalten sind.

    Er darf insbesondere keine Einzelweisungen gegenüber Beschäftigten erteilen, die der Leitungskompetenz der Dienststelle zugeordnet sind. 


    Zudem hat der Personalrat gesetzliche Verschwiegenheitspflichten zu beachten; insbesondere personenbezogene Daten und vertrauliche Unterlagen dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse verarbeitet oder genutzt werden.

 Weitere Rechtsbereiche

Die Nonnenmacher Rechtsanwälte beraten Sie in weiteren Bereichen rund um den öffentlichen Dienst und das Beamtenrecht

Beamtenrecht

Im Beamtenrecht geht es vor allem um Status, Laufbahn, dienstliche Beurteilungen, Disziplinarverfahren sowie Versetzung, Abordnung, Umsetzung, Zuweisung  und Zurruhesetzung. Eine kurze rechtliche Einschätzung hilft, Vorgaben und Fristen sicher zu beachten.

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Recht der Angestellten im öffentlichen Dienst

Unterstützung in allen rechtlichen Fragen der Angestellten im öffentlichen Dienst, zum Beispiel bei Ein‑, Höher‑ und Rückgruppierung, Befristung, Altersteilzeit, der Anwendung von TVöD und TV‑L sowie der Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst.

Zum Recht der Angestellten im öffentlichen Dienst

Hochschuldienstrecht

Das Hochschuldienstrecht betrifft insbesondere Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeitende sowie weitere Beschäftigte an Hochschulen und verbindet häufig beamtenrechtliche, arbeitsrechtliche und hochschulrechtliche Fragen. Typische Themen sind Berufung, Stellenverlängerung, Lehrverpflichtung und dienstrechtliche Maßnahmen.

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