Rechtsgebiete

Rechtsberatung und Rechtsvertretung rund um Bürger, Staat und Kommunen


Kompetente Beratung im Verfassungsrecht und Europarecht


Das Verfassungsrecht und das Europarecht bilden die zentrale Grundlage für den Schutz Ihrer Rechte gegenüber staatlichen Eingriffen. Verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragen stellen sich heute in nahezu allen Rechtsgebieten und sowohl in Gesetzgebungsverfahren, in gerichtlichen Entscheidungen und in Entscheidungen der Exekutive.  Nonnenmacher Rechtsanwälte und Steuerberater ist auf die umfassende Beratung und Vertretung im deutschen Verfassungsrecht sowie im europäischen Recht spezialisiert. Wir setzen Ihre Grundrechte konsequent durch – vor dem Bundesverfassungsgericht, den Landesverfassungsgerichten/Verfassungsgerichtshöfen und den europäischen Gerichten!


Verfassungsrecht

Das deutsche Verfassungsrecht, insbesondere die Grundrechte des Grundgesetzes, schützt Bürger, Unternehmen und Institutionen vor unverhältnismäßigen staatlichen Maßnahmen. Unsere Kanzlei prüft sorgfältig, ob Ihre Rechte verletzt wurden, und entwickelt eine zielgerichtete prozessuale Strategie.


Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem:


  • Prüfung von Grundrechtsverletzungen (z. B. Freiheit der Person, Meinungsfreiheit, Gleichheitsgrundsatz)
  • Verfassungsrechtliche Bewertung von Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen
  • Strategische Prozessführung in verfassungsrechtlichen Streitigkeiten
  • Verfahren vor den Verfassungsgerichten


Wir vertreten Ministerien, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen relevanten Verfahrensarten, insbesondere in:


  • Verfassungsbeschwerdeverfahren: Die Verfassungsbeschwerde ist das wichtigste Instrument zum Schutz individueller Grundrechte. Wir prüfen die Zulässigkeit und Erfolgsaussichten und vertreten Sie bestmöglich.


  • Organstreitverfahren: Wir beraten Verfassungsorgane und Beteiligte bei Streitigkeiten über verfassungsmäßige Rechte und Pflichten oberster Staatsorgane.


  • Normenkontrollverfahren: Wir vertreten in konkreten und abstrakten Normenkontrollverfahren


  • Bund-Länder-Streitigkeiten: Dieses Verfahren gibt dem Bund und den Ländern die Möglichkeit, ihre Kompetenzen im bundesstaatlichen Gefüge zu verteidigen. Es dient der Klärung von Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dem Grundgesetz, insbesondere bei Gesetzgebungskompetenzen, Verwaltungskompetenzen oder der Bundestreue. Beteiligt sind nur die Bundesregierung und Landesregierungen.


  • Einstweilige Anordnung: Wenn es schnell gehen muss, führen wir notwendige Eilverfahren durch, um irreversible Nachteile zu verhindern.


Europarecht – Ihre Rechte auf EU-Ebene durchsetzen

Neben dem nationalen Verfassungsrecht gewinnt das Europarecht zunehmend an Bedeutung. Wir beraten und vertreten Sie auch bei Verfahren vor den europäischen Gerichten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Recht der Europäischen Union.


Wir unterstützen bei der Durchsetzung europarechtlicher Ansprüche über nationale Gerichte, die Fragen zur Auslegung des EU-Rechts dem EuGH vorlegen und vertreten Ihre Interessen vor dem Europäischen Gerichtshof.


Verfassungs- und europarechtliche Verfahren sind komplex und erfordern eine präzise rechtliche Argumentation sowie strategisches Vorgehen. Unsere Kanzlei verbindet fundiertes Fachwissen mit praktischer Prozesserfahrung.


Wenn Sie sich in Ihren Grundrechten verletzt sehen oder rechtliche Unterstützung im Verfassungsrecht oder Europarecht benötigen, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir begleiten Sie von der ersten Prüfung bis zur Entscheidung durch die höchsten Gerichte!

Ihre Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet:

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