Rechtsgebiete

Rechtsberatung und Rechtsvertretung rund um Bürger, Staat und Kommunen


Unterstützung in allen Fragen des Wirtschaftsverwaltungsrechts und Public Private Partnership (PPP), z. B.:

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht regelt die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und staatlicher Regulierung. Public Private Partnership (PPP) Projekte verbinden private Expertise mit öffentlichen Aufgaben und erfordern juristische Präzision in allen Vertrags- und Vergabefragen.  Unsere Kanzlei berät Unternehmen, öffentliche Auftraggeber und Investoren umfassend in allen Bereichen des Wirtschaftsverwaltungsrechts und der PPP-Strukturen.


Umfassende Beratung im Wirtschaftsverwaltungsrecht


Das Wirtschaftsverwaltungsrecht betrifft insbesondere die rechtliche Begleitung wirtschaftlicher Aktivitäten unter staatlicher Aufsicht. Es umfasst diejenigen öffentlich-Regelungsbereiche, die die Exekutive zur Einwirkung auf die Wirtschaft berechtigen oder verpflichten oder diese Einheiten zur Lenkung, Überwachung, Förderung und Information der Wirtschaft organisieren (Wirtschaftsverwaltungsrecht im weiteren Sinne). Dazu gehören Rechtsgebiete wie das Handwerkrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Subventionsrechts und weitere Rechtsgebiete, die die staatliche Regulierung wirtschaftlicher Betätigung zum Gegenstand haben.


Unsere Kanzlei unterstützt Sie insbesondere bei:


  • Genehmigungsverfahren und Zulassungen
  • Überprüfung behördlicher Entscheidungen und Verwaltungsakte
  • Regulatorischen Anforderungen in Industrie, Handel und Dienstleistungen
  • Gestaltung und Prüfung von Verträgen mit öffentlichen Stellen
  • Konfliktlösung und Vertretung vor Verwaltungsgerichten


Wir gewährleisten, dass Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten rechtlich abgesichert sind und regulatorische Risiken minimiert werden.


Public Private Partnership (PPP) – Erfolgreiche Zusammenarbeit von öffentlichem und privatem Sektor


PPP-Projekte erfordern ein tiefes Verständnis sowohl des öffentlichen Rechts als auch der wirtschaftlichen Interessen privater Partner. Unsere Kanzlei begleitet Sie von der Planung bis zur Umsetzung:


  • Vertragsgestaltung und Verhandlung von PPP-Modellen
  • Rechtliche Begleitung von Ausschreibungen und Vergabeverfahren
  • Beratung zu Finanzierungsmodellen, Risikoverteilung und Projektstrukturierung
  • Unterstützung bei Projektcontrolling, Compliance und rechtlichen Anforderungen
  • Vertretung in Streitfällen zwischen öffentlichen Auftraggebern und privaten Partnern


Wir sorgen dafür, dass Ihre PPP-Projekte rechtlich sauber aufgestellt sind und wirtschaftlich erfolgreich umgesetzt werden können.


Effektive Vertretung in Verwaltungs- und Wirtschaftsstreitigkeiten


Unsere Kanzlei bietet strategische Prozessführung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich:


  • Anfechtung von Verwaltungsakten im wirtschaftsverwaltenden Bereich
  • Beratung bei rechtlichen Streitigkeiten aus PPP-Verträgen
  • Vertretung vor Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht
  • Durchsetzung von Ansprüchen und Schadensersatzforderungen


Das Wirtschaftsverwaltungsrecht und PPP-Projekte erfordern präzises juristisches Fachwissen und strategische Prozessplanung. Ob Sie als Unternehmen regulatorische Fragen klären, ein PPP-Projekt planen oder Ihre Rechte gegen Verwaltungsakte durchsetzen möchten – wir stehen Ihnen als kompetenter Partner mit umfassender Expertise zur Seite.

Ihre Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet:

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