Rechtsanwalt Stefan Neumann, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht
FAQ´s zum MoPeG- Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Am 1. Januar 2024 traten die wesentlichen Neuerungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Mit dem MoPeG hat der Gesetzgeber in einer tiefgreifenden und umfangreichen Reform das Personengesellschaftsrecht grundlegend überarbeitet. Mehr als 140 Gesetze und Verordnungen werden durch das MoPeG geändert. Das neue Recht ist nicht nur bei der Neugründung von Personengesellschaften zu berücksichtigen, auch alle bestehenden Personengesellschaften müssen prüfen, ob die neuen gesetzlichen Bestimmungen eine Anpassung ihres Gesellschaftsvertrages, eine Änderung der Gesellschaftsform oder sonstige Maßnahmen erforderlich machen.
Eine erste Übersicht über die wesentlichen Änderungen im Personengesellschaftsrecht finden Sie unter nachfolgendem Link:
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