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Steuerberater Julian Legeland
legeland@nonnenmacher.de
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Wir möchten Sie darüber informieren, dass zum 1. Januar 2024 der Mindestlohn von derzeit 12,00 € auf 12,41 € pro Stunde ansteigt.
Zu beachten ist dabei, dass der Mindestlohn auch für sogenannte „Minijobs“, also geringfügige Arbeitsverhältnisse gilt, bei denen der monatliche Lohn regelmäßig nicht mehr als die sog. Minijob-Verdienstgrenze betragen darf.
Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt daher auch die Verdienstgrenze bei der Minijob-Verdienstgrenze.
Diese erhöht sich ab Januar 2024 von 520,00 € auf 538,00 € monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456,00 € .
Ist bei Minijobs eine vertraglich feste Arbeitsstundenanzahl in der Woche oder im Monat vereinbart, muss von Ihnen geprüft werden, ob sie trotz gestiegenen Mindestlohns noch innerhalb des genannten Grenzbetrags bleiben.
Laden Sie sich für Ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die aktuelle Version unserer Personalfragebögen und Befreiungsanträge für die Deutsche Rentenversicherung gleich hier auf unserer Webseite herunter und bleiben Sie informiert.
Es grüßt Sie herzlich
Julian Legeland (M.A.)
Steuerberater


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